Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie festlegen, wer Sie vertritt, sofern Sie selbst nicht mehr in der Lage sein sollten, Ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Meistens wird diese Regelung für Notfälle getroffen, z.B. durch Unfall oder plötzlicher, schwerer Erkrankung.
Der Gesetzgeber hat für diese Fälle eine Regelung durch § 164 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs festgelegt. Das Verhältnis zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigten wird im § 662 ff. geregelt.
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Was geschieht, wenn ich keine Vorsorgevollmacht erstellt habe?
Falls Sie keine Vorsorgevollmacht erstellt haben und sich selbst nicht mehr um Ihre Angelegenheiten kümmern können, werden andere Personen einem Gericht vorschlagen, für Sie einen Betreuer zu bestellen. Meistens sind dies Ärzte, Behördenmitarbeiter oder Angehörige. Der zuständige Richter wird den Fall anhand des Betreuungsrechts prüfen und Ihnen ggf. einen Betreuer zuweisen. Der Betreuer gilt dann als Ihr rechtlicher Vertreter, der sich für Sie mit Behörden abstimmt oder auch Ihre Finanzangelegenheiten regelt.
Früher wurde die Betreuung als „Vormundschaft“ bezeichnet. Mittels einer Betreuungsverfügung können Sie dem Gericht vorschlagen, wer Ihre Betreuung übernehmen soll. Sofern die hier eingetragene Person dazu in der Lage ist, wird sich der Richter i.d.R. daran orientieren. Es kann aber auch sein, dass sich mehrere Familienmitglieder darüber streiten, wer nun der Bevollmächtigte werden soll.
Oder auch, was gar nicht so selten vorkommt, wer auf keinen Fall Betreuer werden soll. Denken Sie an die Schwiegermutter und ihre Schwiegertochter, beide in tiefer Abneigung verbunden, die sich nun vor Gericht darüber streiten, wer Betreuer des Sohnes bzw. Mannes werden soll, der nach einem schweren Unfall im Koma liegt.
Ohne eine Vorsorgevollmacht wird meistens eine Behörde in Ihrer Gemeinde oder Ihrem Landkreis eingeschaltet, die nach einem passenden Betreuer sucht. Häufig wird vermutet, dass der Ehepartner oder andere Familienangehörige automatisch als Betreuer bestellt werden. Dies ist jedoch nicht so, in vielen Fällen werden Berufsbetreuer, ehrenamtliche Betreuer oder Mitglieder eines Betreuungsvereins eingesetzt.