Erbschaftsteuerreform-SPD-1024x538 Erbschaftsteuerreform 2026: Was das SPD-Konzept „FairErben“ bedeutet – und wie es weitergeht

Erbschaftsteuerreform 2026: Was das SPD-Konzept „FairErben“ bedeutet – und wie es weitergeht

Mit dem SPD-Konzept „FairErben“ liegt erstmals seit Jahren ein konkreter Vorschlag auf dem Tisch, der das bestehende System grundlegend verändern könnte. Große Vermögen sollen stärker belastet, kleinere Erbschaften entlastet und komplexe Sonderregelungen abgeschafft werden. Die Reaktionen fallen heftig aus – und die Debatte berührt zentrale Fragen von Gerechtigkeit, Unternehmertum und Nachfolgeplanung.

Was ist passiert?

Im Januar 2026 hat die SPD ein Konzeptpapier mit dem Titel „FairErben“ vorgelegt. Dabei handelt es sich ausdrücklich um ein Impuls- und Eckpunktepapier – nicht um einen ausgearbeiteten Gesetzentwurf. Ziel des Papiers ist eine grundlegende Reform der Erbschaftsteuer in Deutschland.

Die SPD verfolgt dabei mehrere Leitgedanken: Große Vermögen sollen künftig stärker belastet werden, während kleine und mittlere Erbschaften entlastet werden sollen. Gleichzeitig soll das System der Erbschaftsteuer vereinfacht und transparenter ausgestaltet werden.

Das Papier hat umgehend heftige Reaktionen ausgelöst. CDU und CSU sowie Wirtschafts- und Unternehmensverbände äußerten scharfe Kritik und sehen darin eine neue Eskalationsstufe im steuerpolitischen Konflikt innerhalb der Koalition. Der politische Hintergrund der Debatte ist vielschichtig: Neben der anhaltenden Diskussion über Vermögensungleichheit in Deutschland steht auch ein noch ausstehendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit des aktuellen Erbschaftsteuerrechts im Raum.

Status quo der Erbschaftsteuer – ein kompakter Überblick

Derzeit richtet sich die Erbschaftsteuer in Deutschland maßgeblich nach dem Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erben. Ehepartner und Kinder profitieren von deutlich höheren Freibeträgen als entferntere Verwandte oder nicht verwandte Erben.

Darüber hinaus existieren drei Steuerklassen mit jeweils eigenen, progressiven Steuersätzen. Das System ist komplex und bietet zahlreiche Gestaltungsspielräume: Freibeträge können alle zehn Jahre erneut genutzt werden, und sehr große Betriebsvermögen können durch spezielle Verschonungsregelungen teilweise oder sogar weitgehend steuerfrei übertragen werden.

Genau hier setzt die Kritik an: Während sehr große Vermögen häufig nur gering belastet werden, sind mittlere Erbschaften – etwa Immobilien oder Unternehmensanteile im Familienbesitz – teils spürbar steuerpflichtig.

Die Kernforderungen der SPD im Konzept „FairErben“

Leitidee

Zentraler Anspruch des Konzepts ist eine stärkere „Leistungsgerechtigkeit“. Große private und unternehmerische Vermögen sollen aus Sicht der SPD stärker zum Gemeinwohl beitragen, während kleinere Erbschaften gezielt geschützt werden sollen.

Gleichzeitig strebt die SPD eine Vereinfachung des Systems an. Das bisher kleinteilige, schwer durchschaubare Regelwerk soll durch klarere und einheitlichere Strukturen ersetzt werden.

Einführung eines Lebensfreibetrags

Kernstück des Konzepts ist die Einführung eines lebenslangen Freibetrags von insgesamt 1 Million Euro pro Person. Davon sollen 900.000 Euro für Übertragungen innerhalb der Familie gelten und weitere 100.000 Euro für Zuwendungen an andere Personen.

Anders als bisher soll der Freibetrag künftig am Erwerber anknüpfen – nicht mehr am Erblasser oder Schenker. Die bislang geltende Zehn-Jahres-Frist würde entfallen. Ziel ist es, steuerlich motivierte „Salami-Schenkungen“ zu unterbinden und zugleich typische Familienerbschaften vollständig steuerfrei zu stellen.

Neuregelung beim Betriebsvermögen

Für Unternehmensübertragungen sieht das SPD-Papier einen zusätzlichen Freibetrag von 5 Millionen Euro vor. Gleichzeitig sollen die bisherigen Regel- und Optionsverschonungen sowie die Verschonungsbedarfsprüfung abgeschafft werden. Diese Regelungen gelten derzeit als Grundlage dafür, dass sehr große Firmenvermögen nahezu steuerfrei übertragen werden können.

Um Liquiditätsengpässe und Risiken für Arbeitsplätze zu vermeiden, sollen im Gegenzug die Stundungsmöglichkeiten ausgeweitet werden. Die Erbschaftsteuer könnte über einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren verteilt gezahlt werden.

Immobilien und selbstgenutztes Familienheim

Das selbstgenutzte Familienheim soll auch künftig besonders geschützt werden. Nach den SPD-Plänen könnte es zusätzlich zum Lebensfreibetrag steuerfrei übertragen werden, sofern die Erben die Immobilie selbst weiter bewohnen. Ziel ist es, insbesondere Familienhäuser vor einer steuerbedingten Veräußerung zu bewahren.

Steuertarif und erwartete Mehreinnahmen

Vorgesehen ist zudem ein einheitlicher progressiver Steuertarif anstelle der bisherigen Steuerklassen. Konkrete Steuersätze nennt das Papier noch nicht.

Die SPD rechnet mit Mehreinnahmen im niedrigen einstelligen Milliardenbereich, die langfristig ansteigen sollen. Politisch werden diese Einnahmen mit Investitionen in Bildung und öffentliche Infrastruktur verknüpft.

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Reaktionen und Position der CDU/CSU

Grundhaltung zur Erbschaftsteuer

Die Union betrachtet die Erbschaftsteuer vor allem unter dem Aspekt des Schutzes von Familienunternehmen und sogenannter Leistungsträger. Sie plädiert für höhere Freibeträge und fordert mehr Spielräume für die Bundesländer.

Kritik am SPD-Konzept

CDU-Politiker sprechen in scharfen Worten vom „faktischen Ende des Mittelstands“ und einem „Exitus für Familienunternehmen“. Der Vorwurf lautet, das SPD-Konzept gefährde Investitionen und schwäche den Wirtschaftsstandort Deutschland, insbesondere bei Generationenwechseln in Unternehmen.

Auch Kanzler Merz und die Unionsspitze lehnen das Konzept klar ab und stellen einen entsprechenden Gesetzentwurf faktisch in Frage. Die CSU betont zusätzlich, der Staat dürfe sich nicht übermäßig an der Lebensleistung von Familien bedienen und fordert eher Senkungen der Erbschaftsteuer.

Dynamik innerhalb der Koalition

Die Union warnt vor einer Belastung des Koalitionsfriedens. Die SPD verweist hingegen darauf, dass es sich um eine Diskussionsgrundlage handelt, nicht um einen final abgestimmten Vorstoß. Wahrscheinlich ist, dass ohne klare Leitplanken aus Karlsruhe konkrete Gesetzesinitiativen zunächst gebremst oder abgeschwächt werden.

Positionen anderer Parteien im Überblick

Die Grünen zeigen sich offen für eine stärkere Besteuerung großer Erbschaften und eine Einschränkung von Privilegien bei sehr großen Betriebsvermögen. Die FDP lehnt zusätzliche Belastungen ab und fordert stattdessen eine Anpassung der Freibeträge an die Inflation sowie den Schutz von Familienunternehmen.

Die Linke geht deutlich weiter als die SPD und plädiert für höhere Steuersätze und eine konsequente Besteuerung großer Vermögen. Die AfD sowie die Freien Wähler fordern die vollständige Abschaffung der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Das BSW befürwortet eine stärkere Besteuerung großer Vermögen und zusätzlich eine Vermögensteuer ab hohen Schwellen, will aber bestimmte Unternehmensmodelle privilegieren.

Einordnung: Bedeutung und Ausblick

Politische Einordnung

Das SPD-Papier ist vor allem als Signal zu verstehen, wie künftige Koalitionen mit SPD-Beteiligung mit dem Thema Erbschaften umgehen könnten – insbesondere mit Blick auf kommende Bundestagswahlen. Die Konfliktlinie verläuft klar zwischen den Lagern „Verteilungsgerechtigkeit und Finanzierung öffentlicher Aufgaben“ und „Schutz von Familienunternehmen und Leistungsträgern“.

Rechtliche Dimension und Bundesverfassungsgericht

Bereits 2014 hatte das Bundesverfassungsgericht Teile der damaligen Regelungen zur Verschonung von Betriebsvermögen für verfassungswidrig erklärt und Nachbesserungen verlangt. Ein weiteres Urteil zur aktuellen Rechtslage wird im Laufe des Jahres 2026 erwartet.

Politisch ist damit zu rechnen, dass viele Detailfragen erst nach dieser Entscheidung konkret angegangen werden. Das SPD-Papier dient in diesem Zusammenhang als Blaupause für mögliche Reformen.

Praktische Bedeutung für Erbinnen und Erben

Für „normale“ Erben mit selbstgenutztem Wohneigentum und überschaubarem Vermögen könnten die SPD-Pläne eher Entlastungen oder sogar vollständige Steuerfreiheit bedeuten. Für sehr große Privat- und Unternehmensvermögen wächst hingegen die Unsicherheit, ob bisherige Gestaltungsmodelle künftig noch tragfähig sind.

Unabhängig davon, welche Reform sich letztlich durchsetzt, gilt jedoch: Nachfolgeplanung ist kein Thema für später. Wer frühzeitig plant, kann bestehende Spielräume optimal nutzen, familiäre Konflikte vermeiden und die eigene Lebensleistung gezielt sichern. Als ausgebildeter Ruhestands- und Nachfolgeplaner begleite ich meine Leserinnen und Leser sowie meine Kundinnen und Kunden bei diesen Fragen gerne persönlich.

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