Kopie-von-Infrastruktur-im-Depot-1024x538 Erbschaftsteuer 2026: Was der neue Lebensfreibetrag für Ihre Schenkungen bedeutet

Die Erbschaftsteuer-Reform 2026: Was der neue Lebensfreibetrag für Schenkungen und Privatvermögen bedeutet

Die Erbschaftsteuer, der Lebensfreibetrag und die Schenkung an die nächste Generation — kaum ein Thema beschäftigt meine Mandantinnen und Mandanten 2026 mehr als diese Frage. Was der geplante Lebensfreibetrag konkret bedeutet — und warum der richtige Zeitpunkt zum Handeln jetzt ist.

Als Nachfolgeplaner für vermögende Privatpersonen und Familienunternehmer beobachte ich das politische Geschehen naturgemäß sehr genau — vor allem dann, wenn es direkte Auswirkungen auf die Menschen hat, die mir ihr Vertrauen schenken.

Das Thema Erbschaftsteuer ist in den letzten Monaten eines davon. Immer mehr Mandantinnen und Mandanten fragen mich danach. Die Unsicherheit ist spürbar — und ich halte es für meine Aufgabe, hier Klarheit zu schaffen, statt das Rauschen zu verstärken.

Deshalb dieser Beitrag. Kein Alarm, keine Panikmache. Aber ein sachlicher Blick auf das, was gerade passiert — und was es konkret für Sie als Privatperson mit Vermögen bedeutet. Denn der entscheidende Einschnitt der Reform trifft nicht nur Unternehmer: Er trifft jeden, der sein Vermögen geordnet an die nächste Generation weitergeben möchte.

Warum kommt die Erbschaftsteuer-Reform überhaupt?n>

Der Ausgangspunkt ist kein politischer, sondern ein juristischer. Beim Bundesverfassungsgericht ist seit Jahren das Verfahren 1 BvR 804/22 anhängig. Ein Erbe klagte gegen die verfassungswidrige Ungleichbehandlung: Betriebsvermögen kann in Deutschland weitgehend steuerfrei vererbt werden — Privatvermögen nicht. Eine Entscheidung des Gerichts wird noch im Jahr 2026 erwartet.

Dass das Gericht hier Handlungsbedarf feststellen wird, gilt unter Fachleuten als sehr wahrscheinlich. Dem Gesetzgeber wird dann eine Übergangsfrist zur Neuregelung eingeräumt — erfahrungsgemäß mindestens 18 Monate. Bei einem Urteil im ersten Halbjahr 2026 wäre demnach mit einer Frist bis Ende 2027 zu rechnen, bei einem Urteil im zweiten Halbjahr bis Mitte 2028.

Das klingt nach viel Zeit. Ist es nicht — denn der eigentliche Handlungsbedarf entsteht lange vor dem Gesetz.

Was heute noch möglich ist: Die Spielräume für Privatvermögen>

Zunächst zum Ist-Zustand — denn nur wer versteht, was heute gilt, erkennt, was bald auf dem Spiel steht.

Für die Übertragung von Privatvermögen gelten heute folgende Freibeträge:

  • 500.000 Euro für den Ehepartner
  • 400.000 Euro je Kind — und zwar von jedem Elternteil separat
  • Alle zehn Jahre vollständig erneuerbar

 

Was das in der Praxis bedeutet: Eine Familie mit zwei Elternteilen und zwei Kindern kann über zwei Zehn-Jahres-Zyklen hinweg rechnerisch bis zu 3,2 Millionen Euro vollständig steuerfrei übertragen — wenn rechtzeitig mit Schenkungen begonnen wird.

Dieses Instrument ist für viele meiner Mandantinnen und Mandanten ein zentrales Element ihrer Vermögensplanung. Und genau dieses Instrument steht jetzt ernsthaft zur Disposition.

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Lebensfreibetrag und Schenkung 2026: Was sich konkret ändert

Das zentrale und einschneidendste Element aller aktuellen Reformvorschläge ist die Einführung eines sogenannten Lebensfreibetrags — und die damit verbundene Abschaffung der bewährten Zehn-Jahres-Regel.

Die Idee: Statt alle zehn Jahre einen neuen Freibetrag nutzen zu können, soll es künftig nur noch einen einmaligen, lebenslangen Freibetrag geben. Einmal ausgeschöpft — weg.

Was die einzelnen Vorschläge konkret vorsehen

Der Sachverständigenrat empfahl im November 2025 einen Lebensfreibetrag von 1 Million Euro je Erwerber, gestaffelt nach Verwandtschaftsgrad.

Die SPD legte im Januar 2026 ihr Konzept “FairErben” vor: Lebensfreibetrag von 900.000 Euro für Erbschaften innerhalb der Familie, lediglich 100.000 Euro für entferntere Personen. Die bisherige Zehn-Jahres-Regel soll vollständig entfallen.

Das DIW Berlin schlägt in eine ähnliche Richtung: Lebensfreibeträge kombiniert mit progressiven Steuersätzen zwischen 15 und 30 %.

Was alle Vorschläge gemeinsam haben:

Die Möglichkeit, Freibeträge alle zehn Jahre neu zu nutzen und Vermögen gestreckt über Jahrzehnte steuerfrei zu übertragen, wird abgeschafft.

Wer diese Strategie noch nicht genutzt hat, verliert das Fenster.

Was das konkret für Ihre Vermögensplanung bedeutet

Ich merke in Gesprächen mit Mandantinnen und Mandanten, dass die Tragweite dieser Änderung oft unterschätzt wird. Es geht nicht um eine abstrakte Steuererhöhung irgendwann in der Zukunft. Es geht um ein konkretes Planungsinstrument, das absehbar wegfällt.

Rechenbeispiel: Was heute noch möglich ist

Nehmen wir eine überschaubare Konstellation: Ein Elternteil, ein Kind, ein Vermögen von 1,5 Millionen Euro in Wertpapieren und Immobilien.

Heute: Eine erste Schenkung von 400.000 Euro läuft steuerfrei. Nach zehn Jahren kann erneut geschenkt werden — wieder 400.000 Euro steuerfrei. Der Rest fällt in den Nachlass, wird ebenfalls mit 400.000 Euro Freibetrag verrechnet.

Mit einem einmaligen Lebensfreibetrag von 900.000 Euro oder 1 Million Euro: Der nutzbare Freibetrag sinkt erheblich — und alles darüber wird steuerpflichtig, unabhängig davon, wann und wie oft übertragen wird.

Für Menschen mit Vermögen im ein- bis zweistelligen Millionenbereich ist das keine theoretische Belastung. Das ist bares Geld — das an den Staat geht statt an die Familie.

Was den Handlungsdruck noch verstärkt

Hinzu kommt eine weitere Dimension, die in der öffentlichen Diskussion kaum beachtet wird: der Zeitbedarf einer durchdachten Schenkungsstrategie.

Eine Schenkung ist kein Verwaltungsakt — sie ist eine Entscheidung, die Familie, Vertrauen und langfristige Planung berührt. Wer jetzt anfängt, braucht Zeit für die rechtliche Strukturierung, für Gespräche innerhalb der Familie, für die Auswahl geeigneter Vermögenswerte, und für Rückforderungsklauseln, die Flexibilität erhalten, falls das neue Recht im Einzelfall günstiger sein sollte.

Meine Einschätzung: Was wahrscheinlich kommt

Ich sage bewusst nicht, was genau beschlossen wird. Das weiß niemand. Aber ich kann einordnen, was realistisch erscheint.

Der politische Kompromiss dürfte zwischen der SPD-Linie und der wirtschaftsfreundlicheren Haltung der CDU/CSU liegen. Für den Bereich Privatvermögen und Schenkungen halte ich folgendes für wahrscheinlich:

  • Einführung eines Lebensfreibetrags — wahrscheinlich zwischen 900.000 und 1.000.000 Euro für enge Verwandte
  • Abschaffung der Zehn-Jahres-Regel für die Erneuerung von Freibeträgen
  • Möglicherweise Übergangsregelungen für bereits laufende Schenkungsstrategien — aber keine Garantie

 

Was ich für unwahrscheinlich halte: eine rückwirkende Anrechnung bereits vollzogener Schenkungen über die bisherige Zehn-Jahres-Grenze hinaus. Wer heute handelt, sichert das Geleistete ab.

Mein Fazit und Appell: Jetzt die Fenster nutzen, die noch offen sind

28 Jahre Bankwelt und inzwischen mehrere Jahre als unabhängiger Nachfolgeplaner haben mich eines gelehrt: Steuerrecht ändert sich. Wer darauf wartet, dass sich der Staub legt, zahlt am Ende die Rechnung.

Ich rate meinen Mandantinnen und Mandanten heute aktiv dazu, ihre Schenkungsstrategie zu überprüfen — oder erstmals ernsthaft anzugehen. Nicht weil Panik geboten wäre. Sondern weil die Fenster, die das aktuelle Recht noch offen lässt, absehbar schließen werden.

Konkret denke ich dabei an:

  • Schenkungen unter Nutzung bestehender Freibeträge — bevor der neue Lebensfreibetrag die Zehn-Jahres-Regel ablöst
  • Strukturierte Übertragung von Immobilien, Wertpapieren oder Beteiligungen mit klarer rechtlicher Absicherung
  • Rückforderungsklauseln in Schenkungsverträgen — für den Fall, dass das neue Recht im Einzelfall günstiger sein sollte
  • Frühzeitige Gespräche innerhalb der Familie — denn die Entscheidung braucht Zeit, nicht nur das Papier

 

Der Prozess einer durchdachten Nachfolge braucht Zeit — nicht nur für die rechtliche Strukturierung, sondern vor allem für die Entscheidungsfindung. Wer jetzt damit beginnt, behält die Kontrolle. Wer wartet, verliert sie.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Nachfolgeplanung?

Ich berate Sie unabhängig und auf Augenhöhe. Nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf.

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