991-Lebensversicherung-1024x538 99/1-Lebensversicherung: Wie Sie Vermögen an Kinder und Enkel übertragen — und dabei die Kontrolle behalten

99/1-Lebensversicherung: Wie Sie Vermögen an Kinder und Enkel übertragen — und dabei die Kontrolle behalten

Eine fondsgebundene 99/1-Lebensversicherung mit Termfix-Termin kann ein sinnvolles Instrument zur Vermögensübertragung an Kinder und Enkel sein — strukturiert, steuerlich günstig und zeitlich kontrolliert. Was dahintersteckt — nüchtern erklärt.

Ich bekomme in letzter Zeit immer häufiger Fragen zu einem Thema, das ich früher selten auf dem Tisch hatte: Wie übergibt man größere Beträge an Kinder oder Enkel, ohne dass das Geld sofort verbraucht wird — und ohne dabei unnötig Steuern zu zahlen?

Dahinter steckt meist ein konkretes Spannungsfeld: Vermögen ist vorhanden, der Wunsch weiterzugeben ist klar, aber weder der Zeitpunkt noch die Reife des Begünstigten passen immer.

Eines der Instrumente, das in solchen Situationen diskutiert wird, ist die sogenannte 99/1-Lebensversicherung — eine fondsgebundene Police, bei der die Vermögensübertragung an Kinder oder Enkel strukturiert, zeitlich kontrolliert und steuerlich günstig gestaltet werden kann.

Was ist die 99/1-Lebensversicherung — und wie funktioniert die Vermögensübertragung an Enkel?

Bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung gegen Einmalbeitrag wird ein größerer Betrag einmalig eingezahlt und anschließend in Investmentfonds oder ETFs investiert. Das Kapital entwickelt sich am Kapitalmarkt — mit entsprechenden Renditechancen, aber auch mit Schwankungsrisiken.

Das Besondere der 99/1-Gestaltung liegt in der Konstruktion der Vertragsrollen:

Die Logik hinter dem 1-Prozent-Anteil

Die ältere Generation hält an dem Vertrag einen Anteil von 1 %. Das klingt marginal, hat aber eine wichtige Funktion: Vertragsänderungen — also Entnahmen, Fondsumschichtungen oder Änderungen des Bezugsrechts — sind nur mit Zustimmung beider Versicherungsnehmer möglich. Der Schenkende behält also eine Art Vetorecht, solange er lebt.

Das Kind oder der Enkel hingegen hält 99 % der Versicherungsnehmerschaft. Der Betrag, den die ältere Generation für seinen Anteil zahlt, gilt steuerlich als Schenkung. Innerhalb der geltenden Freibeträge — für Enkel aktuell 200.000 Euro, nutzbar alle zehn Jahre — kann diese Schenkung steuerfrei erfolgen.

Hinweis: Die konkrete rechtliche und steuerliche Ausgestaltung gehört immer in die Hände eines Steuerberaters und eines Notars. Dieser Artikel beschreibt das Grundprinzip; er ersetzt keine individuelle Beratung.

Der Termfix-Termin: Warum das Timing der Auszahlung entscheidend ist

Ein zweites zentrales Element dieser Konstruktion ist der sogenannte Termfix-Termin. Dabei wird bei Vertragsabschluss ein konkreter Zeitpunkt festgelegt, zu dem die Todesfallleistung frühestens ausgezahlt werden darf.

Beispiel: Die Großmutter schließt die Police ab und legt als Termfix-Termin den 25. Geburtstag des Enkels fest. Stirbt sie zehn Jahre früher, bleibt das Vertragsguthaben bis zu diesem Datum investiert — es fließt nicht unmittelbar nach ihrem Tod ab.

Was passiert zwischen Todesfall und Termfix?

Das investierte Guthaben bleibt in der Police und entwickelt sich weiter am Kapitalmarkt. In der Regel wird das Portfolio nach dem Todesfall in eine konservativere Termfix-Anlagestrategie umgeschichtet, um das Kapital bis zur Auszahlung zu erhalten.

Der Enkel erhält das Kapital also nicht sofort, sondern erst zum vereinbarten Zeitpunkt — in unserem Beispiel zum 25. Geburtstag. Bis dahin hatte das Vermögen Zeit, sich weiter zu entwickeln, und es konnte sichergestellt werden, dass der Begünstigte einen verantwortungsvollen Umgang damit mitbringt.

Steuerliche Grundzüge — und ein wichtiger Hinweis

Lebensversicherungen bieten in der Steuerplanung einige Besonderheiten, die dieses Konstrukt interessant machen:

  • Todesfallleistung einkommensteuerfrei: Die Auszahlung im Todesfall unterliegt grundsätzlich keiner Einkommensteuer.
  • Günstige Besteuerung im Erlebensfall: Bei Einhaltung bestimmter Voraussetzungen — Mindestlaufzeit und Mindestalter des Versicherungsnehmers — kann die Hälfteregelung greifen: Nur 50 % der Erträge werden mit dem persönlichen Steuersatz versteuert.
  • Steuerliche Ruhe während der Laufzeit: Erträge innerhalb der Police werden nicht laufend besteuert — sie wachsen ungestört, bis eine Entnahme oder der Auszahlungsfall eintritt.

Wichtiger Hinweis zur Erbschaftsteuer: Erbschaft- und Schenkungsteuer sind ein eigenes, komplexes Kapitel. Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass die Erbschaftsteuerpflicht bereits beim Todesfall entsteht — nicht erst bei der tatsächlichen Auszahlung. Die genauen steuerlichen Konsequenzen hängen stark von der individuellen Vertragsgestaltung ab. Professionelle steuerliche Begleitung ist hier unverzichtbar.

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Ein konkretes Beispiel zur Illustration

Die folgende Geschichte ist eine Vereinfachung — keine Renditezusage und kein Steuerversprechen, sondern eine Illustration des Grundprinzips:

Eine Großmutter möchte ihrem Enkel 100.000 Euro zukommen lassen — aber nicht sofort und nicht unkontrolliert. Sie investiert den Betrag als Einmalbeitrag in eine fondsgebundene Lebensversicherung. Sie ist Versicherungsnehmerin zu 1 % und versicherte Person. Der Enkel ist Versicherungsnehmer zu 99 % und begünstigte Person im Todesfall.

Als Termfix-Termin legt sie den 25. Geburtstag des Enkels fest. Sie verstirbt, als der Enkel 18 Jahre alt ist. Das Kapital bleibt im Vertrag, wird umgeschichtet und entwickelt sich weiter. Mit 25 erhält der Enkel die Auszahlung — einkommensteuerfrei, zu einem Zeitpunkt, an dem er voraussichtlich eigenverantwortlicher handeln kann.— Vereinfachte Illustration, keine Garantie für Wertentwicklung oder Steuerfreiheit im Einzelfall

Chancen und Grenzen dieser Gestaltung

Mögliche Vorteile

  • Kontrolle über Zeitpunkt der Auszahlung
  • Mitspracherecht des Schenkers bleibt erhalten
  • Einkommensteuerfreie Todesfallleistung
  • Kapital arbeitet langfristig am Kapitalmarkt
  • Flexibel anpassbar zu Lebzeiten
  • Außerhalb der gesetzlichen Erbfolge regelbar

Grenzen & Risiken

  • Kapitalmarktrisiko — keine Garantie
  • Vertrags- und Fondskosten beachten
  • Erbschaftsteuer kann trotzdem anfallen
  • Steuerliche Fallstricke beim Termfix
  • Nicht geeignet für kleine Beträge
  • Individuelle Beratung unerlässlich

Für wen ist dieses Instrument geeignet?

Die Konstruktion macht in der Regel Sinn für Menschen mit nennenswert freiem Kapital, die langfristig denken, steuerliche Aspekte im Blick behalten und eine bewusste, strukturierte Weitergabe von Vermögen an die nächste oder übernächste Generation planen.

Außerdem sollte man sich bewusst sein: Das ist kein Instrument, das man einmal abschließt und vergisst. Es braucht Begleitung — sowohl in der Anfangsstrukturierung als auch bei veränderten Lebensumständen.

Dieser Artikel stellt keine individuelle Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar.

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