Pflegereform-Teil-1-1024x538 Pflegereform 2027 – die wichtigsten Änderungen (PNOG)

Warum die Pflegereform 2027 kein reines Gesundheitsthema ist

Die geplante Pflegereform 2027 klingt nach einem Thema für Pflegebedürftige. Tatsächlich verschiebt sie Kosten zurück auf Sie und Ihre Familie – und wird damit zur Frage für Ihren Ruhestand und Ihr Erbe. Was das Pflegeneuordnungsgesetz konkret ändert, ordne ich hier nüchtern ein – ohne Alarm, aber mit Blick auf das, was zählt.

Die Frage, die ich zurzeit am häufigsten höre

Ich werde in meinen Gesprächen zurzeit immer häufiger auf die geplante Pflegereform 2027 angesprochen – und meistens folgt gleich die Frage: „Betrifft mich das überhaupt, ich bin doch gesund?” Die ehrliche Antwort lautet: Ja. Denn die geplanten Pflegereform-2027-Änderungen sind weit mehr als ein Thema für Pflegebedürftige. Sie verschieben Kosten spürbar zurück auf den Einzelnen und seine Familie – und genau dort berühren sie Ihre Ruhestands- und Ihre Nachfolgeplanung.

In diesem ersten Teil ordne ich nüchtern ein, was das sogenannte Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) konkret vorsieht. Was das für Ihren Ruhestand und für die Übertragung Ihres Vermögens bedeutet, folgt in den Teilen 2 und 3.

Ein wichtiger Hinweis vorweg: Das PNOG liegt bislang nur als Referentenentwurf vom 4. Juni 2026 vor. Es ist noch nicht verabschiedet, der Kabinettsbeschluss hat sich verzögert, und aus den Regierungsfraktionen gibt es erheblichen Widerstand. Alle folgenden Zahlen sind Entwurfsstand und können sich im weiteren Verfahren – Verbändeanhörung, Bundestag, Bundesrat – noch ändern. Ich spreche hier also bewusst von „geplant”.

Warum die Pflegereform 2027 kein reines Gesundheitsthema ist

Der Hintergrund ist eine chronisch defizitäre soziale Pflegeversicherung. Für 2027 erwartet der Bund ein Defizit von rund 7,6 Milliarden Euro, mit Risikopuffer sogar bis 11,2 Milliarden; für 2027 und 2028 zusammen könnten es bis zu 22,5 Milliarden Euro werden. Die Reform folgt deshalb einer einfachen Formel: höhere Beiträge, spätere und teils gekürzte Leistungen, höhere Eigenanteile.

Für Sie als jemanden, der sein Vermögen und seinen Ruhestand plant, ist das der entscheidende Punkt: Der Staat zieht sich ein Stück weit aus der Pflege zurück, und die Rechnung landet beim Einzelnen und seinen Kindern. Pflege wird damit vom Gesundheitsthema zum Vermögens- und Nachfolgethema.

Pflege ist längst kein reines Gesundheitsthema mehr. Sie ist zu einem der größten kalkulierbaren Risiken für das Familienvermögen geworden – und die Reform vergrößert dieses Risiko, statt es zu verkleinern.

Pflegereform 2027: die wichtigsten Änderungen im Überblick

Höhere Beiträge – wer ab 2027 mehr zahlt

Bei den Beiträgen sind mehrere Änderungen geplant, die vor allem Kinderlose und Gutverdiener treffen:

  • Kinderlose zahlen ab dem 1. Januar 2027 einen höheren Zuschlag. Der Beitragssatz steigt von 4,2 auf 4,3 Prozent.
  • Die Beitragsbemessungsgrenze soll 2027 von 69.750 auf 77.400 Euro Jahresbrutto steigen. Rund sechs Millionen Beschäftigte wären betroffen.
  • Für kinderlose Gutverdiener bedeutet die Kombination aus beidem konkret: Der Höchstbeitrag steigt von 244,13 auf 277,35 Euro im Monat – also rund 33 Euro mehr pro Monat oder etwa 400 Euro mehr im Jahr.
  • Ab 2028 ist zudem ein Beitragszuschlag von 0,52 Prozent für bisher beitragsfrei familienversicherte Ehepartner vorgesehen (mit Ausnahmen, etwa bei Kindererziehung oder Pflege).
  • Auch bei Minijobs sollen Arbeitgeber künftig Pflegebeiträge abführen, und ab 2028 sollen sich Leistungen und Beiträge jährlich automatisch an die Inflation anpassen.

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Leistungen werden umgebaut – vier Budgets statt Einzelleistungen

Die bisherigen Einzelleistungen sollen ab 2027 in vier Budgets überführt werden. Wichtiger als die neuen Namen sind zwei Details, die leicht übersehen werden: Nicht genutzte Budgets sollen monatlich verfallen – ansparen ist nicht mehr möglich. Und neue Pflegebedürftige in den Pflegegraden 2 und 3 sollen in den ersten drei Monaten nur die Hälfte erhalten.

Manche Leistungen steigen zwar nominal – das Pflegegeld in Pflegegrad 2 etwa von 347 auf geplante 386 Euro. An anderer Stelle fällt aber etwas komplett weg: Der Entlastungsbetrag für Pflegegrad 1 soll von 131 Euro auf 0 Euro sinken. Pflegegrad 1 wird damit faktisch entwertet. Neu vorgesehen sind ein Familienpflegegeld von 300 bis 1.800 Euro und ein Anspruch auf professionelle „Pflegebegleitung” ab 2028.

Strengere Einstufung in die Pflegegrade

Geplant sind höhere Punkt-Schwellen bei der Einstufung – eine Rückkehr in Richtung der Logik

vor 2017. Der Einstieg in Leistungen käme damit für künftige Antragsteller später und niedriger.

Wichtig: Es gibt einen Bestandsschutz. Wer bereits eingestuft ist, wird nicht allein wegen der neuen Schwellen herabgestuft. Die Wirkung trifft also vor allem künftige Antragsteller – weshalb das Timing eines Antrags relevant werden kann.

Höhere Eigenanteile im Heim – der schärfste Hebel

Der finanziell wuchtigste Punkt betrifft das Pflegeheim. Die Zuschläge, die den pflegebedingten Eigenanteil abfedern, sollen jeweils sechs Monate später greifen: Der 15-Prozent-Zuschlag erst ab dem 19. statt ab dem 1. Monat, der 30-Prozent-Zuschlag ab dem 37. statt 13. Monat, und so weiter bis zum 75-Prozent-Zuschlag, der erst nach 73 statt nach 37 Monaten wirkt.

Für die Pflegekassen bedeutet das eine Entlastung von rund 2,6 Milliarden Euro pro Jahr. Finanziert wird diese Entlastung aus höheren privaten Eigenanteilen der Heimbewohner. Im Klartext: Wer ins Heim kommt, trägt den vollen Eigenanteil deutlich länger selbst. Genau hier entsteht das Risiko, das später auch das Erbe berührt.

Pflegende Angehörige – weniger Rente

Wer Angehörige pflegt, soll künftig geringere Rentenanwartschaften aufbauen – vorgesehen ist ein Minus von rund 30 Prozent. Bereits erworbene Ansprüche bleiben erhalten. Relevant ist das für alle, die Pflege in der Familie mit der eigenen Erwerbs- und Rentenbiografie verbinden.

Der „stille Riese": die 100.000-Euro-Grenze beim Elternunterhalt

Ein Punkt gehört formal nicht ins PNOG, ist aber eng damit verkoppelt – und für Familien der emotional wie finanziell wichtigste: die 100.000-Euro-Grenze beim Elternunterhalt. Bislang werden Kinder erst dann für die „Hilfe zur Pflege” ihrer Eltern herangezogen, wenn sie mehr als 100.000 Euro im Jahr verdienen. Diese Schutzgrenze steht in einem separaten Gesetzesvorhaben zur Diskussion; im Gespräch ist eine Absenkung auf 80.000 oder 60.000 Euro.

Entschieden ist hier noch nichts – es geht um Prüfaufträge und politische Forderungen, getrieben von den Kommunen und ihren steigenden Sozialausgaben. Für die Familienplanung über Generationen ist das dennoch hochrelevant, weil erstmals wieder Kinder mit kleineren Einkommen in den Blick rücken könnten. Diesen Punkt vertiefe ich in Teil 3.

Was das für Sie bedeutet

Fasst man die geplanten Pflegereform-2027-Änderungen zusammen, zeigen sie alle in dieselbe Richtung: Die Lücke zwischen dem, was die Pflegeversicherung leistet, und dem, was der Pflegefall tatsächlich kostet, wird größer. Höhere laufende Beiträge mindern das verfügbare Einkommen im Ruhestand, höhere Eigenanteile beschleunigen den Vermögensverzehr im Pflegefall – und was im Heim aufgebraucht wird, steht der nächsten Generation nicht mehr zur Verfügung.

Das ist kein Grund zur Panik, aber ein guter Grund, Pflege künftig als festen Baustein in der Ruhestands- und Nachfolgeplanung mitzudenken – bevor der Fall eintritt. Wie sich die Reform konkret auf Ihr Ruhestandsbudget auswirkt, sehen wir uns in Teil 2 an. Warum Pflege am Ende über Ihr Erbe entscheidet und welche Rolle die vielzitierte Zehn-Jahres-Frist spielt, klärt Teil 3.

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