Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung regeln Sie, welche medizinische Behandlung so wünschen bzw. nicht möchten

Was ist eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung regelt, welche medizinischen Maßnahmen ergriffen werden sollen, wenn Sie selbst nicht mehr ansprechbar bzw. nicht in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen. Sie geben dabei vor, welche medizinischen Eingriffe gewünscht sind und welche Sie nicht durchführen lassen möchten. Die Regelung ist für alle beteiligten Personen bindend, im Zweifel entscheidet ein Gericht über Ihre Vorgaben.

Der Inhalt ist sehr persönlich und lässt sich nicht pauschal festlegen. Manche Menschen haben Angst, dass ihnen nicht die optimale medizinische Betreuung zugeführt wird, andere wiederum wollen keine lebensverlängernden Maßnahmen an sich durchführen lassen. Es ist sehr wichtig, die Vorstellungen über ihre medizinische Behandlung konkret festlegen.

Wichtig ist, dass die Inhalte auf dem aktuellen Stand der Medizin ist und auch mit Notärzten abgestimmt wurde. Sie können auch vorab mit einem Arzt oder einer anderen medizinisch fachkundigen Person darüber sprechen. Hier können Sie sich Rat und Unterstützung in Ihrer Meinungsbildung einholen. Machen Sie dafür einen Termin, an dem sich Ihr Ansprechpartner ausreichend Zeit für Sie nehmen kann. Die Sprechstunde Ihres Hausarztes ist dazu denkbar ungeeignet.


Ich berate Sie gerne, welche Möglichkeiten es zur Erstellung einer Patientenverfügung gibt und welche in Ihrem Fall am besten geeignet ist. Auf Wunsch unterstütze ich Sie auch bei der Erstellung, führe jedoch keine rechtliche oder medizinische Beratung durch. Vereinbaren Sie jetzt Ihren Beratungstermin oder lassen Sie mir gerne Ihre Fragen zukommen.


Wie erstelle ich eine Patientenverfügung?

Sie können eine Patientenverfügungen selbst erstellen. Die handschriftliche Form ist dabei empfehlenswerter. Ort, Datum und Unterschrift müssen auf jeden Fall händisch ergänzt werden. Das ist jedoch nicht empfehlenswert, da Laien schwerlich in der Lage sind, eine medizinisch einwandfreie Anweisung an Ärzte zu verfassen. Empfehlenswert ist die Erstellung einer Patientenverfügung durch Spezialanbieter, die rechtlich und medizinisch immer auf dem aktuellen Stand sind. Daneben besteht noch die Möglichkeit, sich von einem Fachanwalt oder einem Notar beraten zu lassen.

Wer benötigt eine Patientenverfügung?

Die Antwort ist ganz einfach: jeder Volljährige sollte eine Patientenverfügung abschließen. Gemeinhin wird diese Regelung oft nur für alte Menschen als erforderlich angesehen. Das ist falsch. Einen schweren Unfall mit anschließendem Koma kann jeder 18jährige erleiden. Wenn dann nicht geregelt ist, welche medizinischen Behandlungen Sie an sich durchführen lassen wollen bzw. – viel wichtiger noch – welche nicht, werden Sie nach dem Grundsatz behandelt, Ihr Leben solange als möglich zu erhalten. Auch, wenn danach z.B. schwerste Behinderungen drohen oder ein Weiterleben nur mit starker geistiger Beeinträchtigung möglich ist.


Ich habe verschiedene Angebote zur Erstellung einer Patientenverfügung im Internet getestet. Informieren Sie sich doch darüber und schließen Ihre Patientenverfügung gleich online ab. Auf Wunsch berate ich Sie auch gerne, welche Möglichkeit zur Erstellung einer Patientenverfügung für Sie am besten geeignet ist. Oder ich unterstützen Sie bei der Online-Erstellung einer Patientenverfügung.


Notarielle Erstellung einer Patientenverfügung

Beim Notar können Sie eine Patientenverfügung erstellen oder beurkunden lassen

Notarielle Erstellung einer Patientenverfügung

Alle Dokumente können von einem Notar beglaubigt oder beurkundet werden. Bei einer Beglaubigung bestätigt der Notar nur, dass die Vollmacht bzw. Verfügung von Ihnen in seinem Beisein unterschrieben wurden. Bei einer Beurkundung erstellt der Notar die Dokumente selbst, berät Sie dazu und liest Ihnen den Inhalt im Rahmen der Beurkundung noch einmal vor. Der Vorteil einer notariellen Beurkundung liegt in der größeren Rechtssicherheit und der Tatsache, dass sich der Notar davon überzeugen muss, dass der Verfügungsgeber geistig in der Lage ist, diese Erklärung rechtsverbindlich zu tätigen.


Eine kostenfreie Erstellung einer Patientenverfügung mit jährlicher Aktualisierung ist auch Teil meines Finanzbutler-Service. Kommen Sie bei Fragen gerne auf mich zu oder vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin.


Was kostet eine Patientenverfügung

Die Preise für die Erstellung einer Patientenverfügung sind unterschiedlich:

ErstellungsformKostenAnmerkungen
Selbst erstellenkostenfreiNicht empfehlenswert, da kein Laie eine medizinisch präzise Formulierung erstellen kann
Formularvordruckeoft kostenfreinicht empfehlenswert, da die Formulare oft nicht dem medizinischen Standard entsprechen
SpezialanbieterEUR 29,90 bis EUR 48,00Empfehlenswert, da einfach zu erstellen und von Fachärzten und Juristen entwickelt.
Rechtsanwaltca. EUR 180 bis max. EUR 500,00Achten Sie darauf, dass der Anwalt auch im medizinischen Bereich kompetent ist
Notarca. EUR 60,00 bis EUR 165,00 zzgl. fremder Gebührenabhängig vom Vermögenswert

Vertrauenspersonen einbinden

Informieren Sie eine (oder besser mehrere) Vertrauensperson(en) darüber, dass Sie eine Patientenverfügung erstellt haben und wo diese verwahrt wird. Am besten übergeben Sie besonders engen Familienmitgliedern eine Kopie. Wichtig ist, dass die Patientenverfügung im Ernstfall schnell griffbereit ist. Haben Sie hierüber nur eine Person informiert und diese befindet sich gerade auf einer mehrwöchigen Urlaubsreise, hilft dies nicht weiter. Informieren Sie auch Ihre medizinischen Betreuer (z.B. Ärzte oder Pflegepersonal). Ich empfehle die Ablage der Patientenverfügung in einem Notfallordner.


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Was geschieht ohne Patientenverfügung

Ohne Patientenverfügung könnten an Ihnen Behandlungen durchgeführt werden, die Sie nicht wünschen

Was kann ohne Patientenverfügung geschehen?

Jeder Erwachsene sollte eine Patientenverfügung haben. Dies ist keine Frage des Alters, auch junge Menschen können durch einen schweren Unfall in die Situation kommen, nicht mehr den eigenen Willen äußern zu können. Um Ihnen die Notwendigkeit aufzuzeigen, wollen wir uns ansehen was passieren würde, wenn Sie keine entsprechende Regelung getroffen haben:

  • Eine unseriös arbeitende Pflegeeinrichtung könnte mit lebensverlängernden Maßnahmen (z.B. Setzen einer Magensonde) Ihren Tod künstlich hinausziehen. Dies kann für den Betreiber finanziell sehr lukrativ sein, da die Tagessätze für solch schwerstkranke Patienten am höchsten sind.
  • Ihre Angehörigen erhalten keine Auskunft über Ihren Gesundheitszustand. Ehegatten können hier vielleicht noch auf die Kulanz des medizinischen Personals hoffen, für andere Familienmitglieder und insbesondere unverheiratete Partner ist dies jedoch fast unmöglich.
  • Die Ärzte sind verpflichtet, sämtlich Möglichkeiten auszuschöpfen um Sie am Leben zu halten. Dies ist auch der Fall, wenn z.B. Ihr Gehirn mehr als eine Minute ohne Sauerstoffzufuhr war, wodurch  schwerste geistige und körperliche Schäden entstehen können.

 

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Ich habe verschiedene Anbieter von Patientenverfügungen getestet. Informieren Sie sich, was die besten und preisgünstigsten Angebote sind. Sie stellen damit sicher, dass Sie im Notfall nach Ihren Vorgaben behandelt werden. Gleichzeitig entlasten Sie in dieser schwierigen Situation auch Ihre Angehörigen, indem diese nicht zu schwierigen Entscheidungen gezwungen werden. Gerne berate ich Sie dazu auch persönlich.