Die neue Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD hat ihren Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode bis 2029 vorgelegt. Auf über 100 Seiten steckt viel politisches Programm – doch was bedeutet das konkret für Menschen, die ihre finanzielle Zukunft aktiv gestalten wollen?
Ob Ruhestand, Nachfolge oder Kapitalanlage: Hier sind die zentralen Punkte, die Sie jetzt kennen sollten.
Ruhestandsplanung: Sicherheit, neue Chancen und ein kleiner Anstoß für die nächste Generation
1. Rentenniveau bleibt – Aktivität wird belohnt
Das gesetzliche Rentenniveau von 48 % wird bis 2031 garantiert. Gleichzeitig fördert der Staat künftig Menschen, die nach Erreichen des Rentenalters weiterarbeiten möchten: Die sogenannte Aktivrente erlaubt einen steuerfreien Hinzuverdienst von bis zu 2.000 € monatlich. Ein attraktiver Anreiz für alle, die mit Erfahrung und Teilzeit ihre Rente aufwerten möchten.
2. Frühstart-Rente für Kinder – ETF-Vorsorge mit staatlicher Starthilfe
Ab 2026 erhalten Kinder zwischen 6 und 18 Jahren monatlich 10 € in ein staatlich gefördertes Depot, das bis zum Renteneintritt steuerfrei wächst. Die Auszahlung erfolgt frühestens zur Regelaltersgrenze. Ein gutes Signal – auch für Großeltern und Eltern, die frühzeitig Vermögen über Generationen aufbauen möchten.
3. Riester-Reform: Weniger Bürokratie, mehr Rendite?
Die Riester-Rente soll grundlegend reformiert werden. Geplant ist ein standardisiertes, kostengünstiges Vorsorgeprodukt ohne verpflichtende Garantien – vermutlich mit Fokus auf breit gestreute ETF-Lösungen. Das könnte für viele wieder attraktiver werden, insbesondere in Verbindung mit steuerlichen Vorteilen.
4. Weitere Impulse:
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Die Mütterrente wird auf 3 Rentenpunkte pro Kind angehoben – unabhängig vom Geburtsjahr.
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Neue Selbstständige sollen künftig verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen – eine relevante Änderung bei beruflichen Umorientierungen oder Nachfolgeübernahmen.
Nachfolgeplanung: Keine neuen Belastungen – aber genau hinsehen lohnt sich
Auch wenn im Koalitionsvertrag keine konkreten Änderungen zur Erbschaft- oder Schenkungssteuer vorgesehen sind, bedeutet das:
🔒 Planungssicherheit.
Die geltenden Regeln bleiben bestehen – Gestaltungsspielräume für Unternehmens- und Vermögensnachfolgen können also weiterhin strategisch genutzt werden.
Wichtig zu wissen:
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Die geplante Versicherungspflicht für neue Selbstständige betrifft auch Nachfolger in Familienunternehmen.
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Elementarschadenversicherung wird Pflicht für Neubauten, mittelfristig auch für Bestandsimmobilien – ein Thema, das bei Immobilienübertragungen künftig stärker beachtet werden muss.
Kapitalanlage: Keine Steuererhöhungen, solide Rahmenbedingungen
1. Keine Erhöhung der Abgeltungssteuer
Die viel diskutierte Anhebung von 25 % auf 30 % wurde nicht umgesetzt. Ebenso bleibt die Vermögenssteuer in der Schublade. Das bedeutet:
📌 Stabile Bedingungen für Kapitalanleger, ETF-Sparer und Depotstrategien.
2. Unterstützung einer Finanztransaktionssteuer auf europäischer Ebene
Die Bundesregierung spricht sich für die Einführung einer Finanztransaktionssteuer (FTS) auf EU-Ebene aus.
Ziel ist eine gerechtere Beteiligung von Finanzmarktakteuren an der Finanzierung öffentlicher Aufgaben und die Eindämmung kurzfristiger Spekulation.
Für langfristige Anleger dürfte die Belastung überschaubar bleiben – dennoch: Finanzmarkttransparenz und -regulierung nehmen zu.
3. Bargeld bleibt erhalten – Bezahlfreiheit gesichert
Der Koalitionsvertrag betont ausdrücklich: Bargeld bleibt als gesetzliches Zahlungsmittel erhalten.
Gleichzeitig wird der digitale Zahlungsverkehr weiter ausgebaut, inklusive der geplanten Einführung eines digitalen Euro.
📌 Das sichert Wahlfreiheit und Flexibilität, insbesondere für konservative Anleger, Schenker oder Nachfolgegestaltungen.
4. Regulierung von Kryptowährungen wird geprüft
Die Bundesregierung kündigt an, den Regulierungsrahmen für digitale Vermögenswerte – insbesondere Kryptowährungen – zu überprüfen und weiterzuentwickeln.
Geprüft wird, wie Transparenz, Verbraucherschutz und Geldwäscheprävention gestärkt werden können – in Einklang mit EU-Vorgaben (MiCA-Verordnung).
📌 Für Anleger im Kryptobereich bedeutet das: Keine unmittelbaren Einschränkungen, aber eine zunehmende Verrechtlichung und stärkere Kontrolle sind absehbar.
5. Stärkung der kapitalgedeckten Altersvorsorge
Private Vorsorgeprodukte sollen durch eine Riester-Reform kostengünstiger, transparenter und renditeorientierterwerden – vermutlich auf Basis breit gestreuter ETFs.
Die Förderung des Aktien- bzw. Altersvorsorgedepots ist damit erneut ein klarer Fokus.
6. Keine Rückzahlung durch Klimageld – aber niedrigere Strompreise
Die CO₂-basierten Einnahmen werden nicht direkt an Bürger rückerstattet, sondern über eine Reduktion der Stromsteuer um 5 Cent/kWh weitergegeben.
Auch das ist relevant für Immobilieninvestoren, private Haushalte oder Betriebsimmobilien im Ruhestandsvermögen.
7. Wohnimmobilien: Bauen wird gezielter gefördert – neue Chancen für Investoren
Um dem Wohnraummangel entgegenzuwirken, setzt der Koalitionsvertrag auf eine umfassende Wohnungsbauoffensive:
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Einführung einer degressiven Abschreibung von 5 % für neue Wohngebäude über sechs Jahre.
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Zentralisierte KfW-Förderstruktur mit zwei Programmen: eines für Neubau, eines für Modernisierung.
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Förderung des Umbaus von Gewerbeflächen in Wohnraum durch zinsgünstige Darlehen.
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Eigentumsbildung steuerlich erleichtern: durch staatliche Bürgschaften und eigenkapitalersetzende Fördermittel – insbesondere für Familien.
📌 Für Kapitalanleger, die Wohnraum vermieten oder im Rahmen der Ruhestandsplanung in Immobilien investieren, ergeben sich daraus neue Förderchancen bei gleichzeitig wachsender Nachfrage.
💬 Mein Fazit für Sie:
Der Koalitionsvertrag bringt keine großen Umwälzungen, aber dafür mehr Planungssicherheit – und in einigen Bereichen neue Chancen:
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Die Aktivrente schafft einen echten Anreiz für den sanften Übergang in den Ruhestand.
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Die Frühstart-Rente ist ein Signal, wie generationenübergreifende Vorsorge gedacht werden kann.
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Kapitalanleger dürfen sich über stabile Rahmenbedingungen freuen.
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In der Nachfolgeplanung gilt: Wer frühzeitig handelt, kann weiter auf bewährte Modelle setzen.
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Der Immobilienbereich wird strukturell gefördert – steuerlich wie finanziell.
📩 Tipp: Wenn Sie jetzt überlegen, Ihre Vermögens- oder Ruhestandsplanung neu auszurichten, ist ein guter Zeitpunkt. Denn Veränderungen sind angekündigt – aber noch nicht konkretisiert. Wer vorbereitet ist, bleibt flexibel.
Sie möchten wissen, welche Gestaltungsmöglichkeiten für Ihre persönliche Situation sinnvoll sind?
Ich begleite Sie gerne – unabhängig, erfahren und ganz in Ihrem Interesse.
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