Koalitionsvertrag 2025: Was jetzt für Ruhestand, Nachfolge und Vermögensplanung wichtig wird

Koalitionsvertrag 2025: Was jetzt für Ruhestand, Nachfolge und Vermögensplanung wichtig wird

Die neue Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD hat ihren Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode bis 2029 vorgelegt. Auf über 100 Seiten steckt viel politisches Programm – doch was bedeutet das konkret für Menschen, die ihre finanzielle Zukunft aktiv gestalten wollen?

Ob Ruhestand, Nachfolge oder Kapitalanlage: Hier sind die zentralen Punkte, die Sie jetzt kennen sollten.

Ruhestandsplanung: Sicherheit, neue Chancen und ein kleiner Anstoß für die nächste Generation

1. Rentenniveau bleibt – Aktivität wird belohnt
Das gesetzliche Rentenniveau von 48 % wird bis 2031 garantiert. Gleichzeitig fördert der Staat künftig Menschen, die nach Erreichen des Rentenalters weiterarbeiten möchten: Die sogenannte Aktivrente erlaubt einen steuerfreien Hinzuverdienst von bis zu 2.000 € monatlich. Ein attraktiver Anreiz für alle, die mit Erfahrung und Teilzeit ihre Rente aufwerten möchten.

2. Frühstart-Rente für Kinder – ETF-Vorsorge mit staatlicher Starthilfe
Ab 2026 erhalten Kinder zwischen 6 und 18 Jahren monatlich 10 € in ein staatlich gefördertes Depot, das bis zum Renteneintritt steuerfrei wächst. Die Auszahlung erfolgt frühestens zur Regelaltersgrenze. Ein gutes Signal – auch für Großeltern und Eltern, die frühzeitig Vermögen über Generationen aufbauen möchten.

3. Riester-Reform: Weniger Bürokratie, mehr Rendite?
Die Riester-Rente soll grundlegend reformiert werden. Geplant ist ein standardisiertes, kostengünstiges Vorsorgeprodukt ohne verpflichtende Garantien – vermutlich mit Fokus auf breit gestreute ETF-Lösungen. Das könnte für viele wieder attraktiver werden, insbesondere in Verbindung mit steuerlichen Vorteilen.

4. Weitere Impulse:

  • Die Mütterrente wird auf 3 Rentenpunkte pro Kind angehoben – unabhängig vom Geburtsjahr.

  • Neue Selbstständige sollen künftig verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen – eine relevante Änderung bei beruflichen Umorientierungen oder Nachfolgeübernahmen.


Nachfolgeplanung: Keine neuen Belastungen – aber genau hinsehen lohnt sich

Auch wenn im Koalitionsvertrag keine konkreten Änderungen zur Erbschaft- oder Schenkungssteuer vorgesehen sind, bedeutet das:
🔒 Planungssicherheit.
Die geltenden Regeln bleiben bestehen – Gestaltungsspielräume für Unternehmens- und Vermögensnachfolgen können also weiterhin strategisch genutzt werden.

Wichtig zu wissen:

  • Die geplante Versicherungspflicht für neue Selbstständige betrifft auch Nachfolger in Familienunternehmen.

  • Elementarschadenversicherung wird Pflicht für Neubauten, mittelfristig auch für Bestandsimmobilien – ein Thema, das bei Immobilienübertragungen künftig stärker beachtet werden muss.


Kapitalanlage: Keine Steuererhöhungen, solide Rahmenbedingungen

1. Keine Erhöhung der Abgeltungssteuer
Die viel diskutierte Anhebung von 25 % auf 30 % wurde nicht umgesetzt. Ebenso bleibt die Vermögenssteuer in der Schublade. Das bedeutet:
📌 Stabile Bedingungen für Kapitalanleger, ETF-Sparer und Depotstrategien.

2. Unterstützung einer Finanztransaktionssteuer auf europäischer Ebene
Die Bundesregierung spricht sich für die Einführung einer Finanztransaktionssteuer (FTS) auf EU-Ebene aus.
Ziel ist eine gerechtere Beteiligung von Finanzmarktakteuren an der Finanzierung öffentlicher Aufgaben und die Eindämmung kurzfristiger Spekulation.
Für langfristige Anleger dürfte die Belastung überschaubar bleiben – dennoch: Finanzmarkttransparenz und -regulierung nehmen zu.

3. Bargeld bleibt erhalten – Bezahlfreiheit gesichert
Der Koalitionsvertrag betont ausdrücklich: Bargeld bleibt als gesetzliches Zahlungsmittel erhalten.
Gleichzeitig wird der digitale Zahlungsverkehr weiter ausgebaut, inklusive der geplanten Einführung eines digitalen Euro.
📌 Das sichert Wahlfreiheit und Flexibilität, insbesondere für konservative Anleger, Schenker oder Nachfolgegestaltungen.

4. Regulierung von Kryptowährungen wird geprüft
Die Bundesregierung kündigt an, den Regulierungsrahmen für digitale Vermögenswerte – insbesondere Kryptowährungen – zu überprüfen und weiterzuentwickeln.
Geprüft wird, wie Transparenz, Verbraucherschutz und Geldwäscheprävention gestärkt werden können – in Einklang mit EU-Vorgaben (MiCA-Verordnung).
📌 Für Anleger im Kryptobereich bedeutet das: Keine unmittelbaren Einschränkungen, aber eine zunehmende Verrechtlichung und stärkere Kontrolle sind absehbar.

5. Stärkung der kapitalgedeckten Altersvorsorge
Private Vorsorgeprodukte sollen durch eine Riester-Reform kostengünstiger, transparenter und renditeorientierterwerden – vermutlich auf Basis breit gestreuter ETFs.
Die Förderung des Aktien- bzw. Altersvorsorgedepots ist damit erneut ein klarer Fokus.

6. Keine Rückzahlung durch Klimageld – aber niedrigere Strompreise
Die CO₂-basierten Einnahmen werden nicht direkt an Bürger rückerstattet, sondern über eine Reduktion der Stromsteuer um 5 Cent/kWh weitergegeben.
Auch das ist relevant für Immobilieninvestoren, private Haushalte oder Betriebsimmobilien im Ruhestandsvermögen.

7. Wohnimmobilien: Bauen wird gezielter gefördert – neue Chancen für Investoren
Um dem Wohnraummangel entgegenzuwirken, setzt der Koalitionsvertrag auf eine umfassende Wohnungsbauoffensive:

  • Einführung einer degressiven Abschreibung von 5 % für neue Wohngebäude über sechs Jahre.

  • Zentralisierte KfW-Förderstruktur mit zwei Programmen: eines für Neubau, eines für Modernisierung.

  • Förderung des Umbaus von Gewerbeflächen in Wohnraum durch zinsgünstige Darlehen.

  • Eigentumsbildung steuerlich erleichtern: durch staatliche Bürgschaften und eigenkapitalersetzende Fördermittel – insbesondere für Familien.

📌 Für Kapitalanleger, die Wohnraum vermieten oder im Rahmen der Ruhestandsplanung in Immobilien investieren, ergeben sich daraus neue Förderchancen bei gleichzeitig wachsender Nachfrage.


💬 Mein Fazit für Sie:

Der Koalitionsvertrag bringt keine großen Umwälzungen, aber dafür mehr Planungssicherheit – und in einigen Bereichen neue Chancen:

  • Die Aktivrente schafft einen echten Anreiz für den sanften Übergang in den Ruhestand.

  • Die Frühstart-Rente ist ein Signal, wie generationenübergreifende Vorsorge gedacht werden kann.

  • Kapitalanleger dürfen sich über stabile Rahmenbedingungen freuen.

  • In der Nachfolgeplanung gilt: Wer frühzeitig handelt, kann weiter auf bewährte Modelle setzen.

  • Der Immobilienbereich wird strukturell gefördert – steuerlich wie finanziell.

📩 Tipp: Wenn Sie jetzt überlegen, Ihre Vermögens- oder Ruhestandsplanung neu auszurichten, ist ein guter Zeitpunkt. Denn Veränderungen sind angekündigt – aber noch nicht konkretisiert. Wer vorbereitet ist, bleibt flexibel.


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