Stand: Oktober 2026
Ab dem 1. Januar 2027 fördert der Staat die private Altersvorsorge nach neuen Regeln. Für viele meiner Mandantinnen und Mandanten stellen sich damit zwei Fragen: Was bekomme ich künftig auf meinen Beitrag dazu? Und was mache ich mit dem Riester-Vertrag, der seit Jahren in der Ablage liegt? Auf dieser Seite können Sie Ihre Förderung nachrechnen und in acht Fragen sortieren, was für Ihren bestehenden Vertrag genauer anzusehen ist.
Zum Riester-Rechner · Ich habe einen Riester-Vertrag
Lieber hören? In Folge 8 meines Podcasts „Der goldene Herbst“ erkläre ich die zwei Wege für Ihren Riester-Vertrag.
Diese Seite beantwortet zwei Fragen, und sie hält sie bewusst getrennt. Was legt der Staat ab 2027 auf Ihren Beitrag dazu? Das rechnet der Förderrechner. Was passiert mit Ihrem bestehenden Riester-Vertrag? Das sortiert die Entscheidungshilfe in acht Fragen.
Die Seite gibt kein Urteil ab. Sie nennt keine Anbieter, rechnet keine Endsummen hoch, trifft keine Renditeannahme und empfiehlt nicht, einen Vertrag abzuschließen, zu behalten, zu übertragen oder zu kündigen. Ihr Ergebnis ist eine Orientierung und der Hinweis, welche Unterlagen für eine Prüfung gebraucht werden.
Gefördert wird Ihr Beitrag bis 1.800 Euro im Jahr. Was Sie darüber hinaus einzahlen, ist möglich, je Vertrag bis 6.840 Euro im Jahr, bringt aber keine weitere Zulage und keinen weiteren Steuerabzug.
Die erste Stufe der Zulage läuft bis 360 Euro Jahresbeitrag und ist die wirksamste: Auf jeden Euro legt der Staat 50 Cent. Bis 360 Euro holen Sie diese Stufe voll aus.
Für jedes Kind, für das Sie Kindergeld erhalten, kommen bis zu 300 Euro Kinderzulage hinzu. Den vollen Betrag gibt es ab 25 Euro Beitrag im Monat je Kind.
Die Zahlen gelten für Beitragsjahre ab 2027 nach dem Gesetz vom Mai 2026. Gerechnet wird ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Der Steuervorteil entsteht erst mit Ihrer Steuererklärung. Ob und in welcher Höhe er bei Ihnen anfällt, entscheidet Ihre Veranlagung, und dafür ist Ihr Steuerberater zuständig. Sie werden im Internet abweichende Zahlen zu diesem Thema finden, auch auf amtlichen Seiten. Das liegt daran, dass sich die Förderung im Gesetzgebungsverfahren noch geändert hat. Dieser Rechner nutzt die Zahlen aus dem beschlossenen Gesetz.
Für einen bestehenden Riester-Vertrag gibt es ab 2027 zwei Entscheidungen, und sie hängen nicht zusammen.
Weg A betrifft das Förderrecht. Sie erklären Ihrem Anbieter, dass für Sie die neue Förderung gelten soll. Ihr Vertrag bleibt, wie er ist.
Weg B betrifft das Kapital. Sie lassen das Guthaben in einen neuen Vertrag übertragen.
Sie können Weg A gehen, ohne Weg B zu gehen. Das ist der Punkt, der in der Werbung meist untergeht: Für mehr Zulage müssen Sie Ihr Kapital nicht übertragen.
Die folgenden acht Fragen sortieren, was in Ihrem Fall genauer anzusehen ist. Sie ersetzen keine Prüfung Ihres Vertrags, und sie geben keine Empfehlung.
Sie haben Fragen mit „weiß ich nicht“ beantwortet. Das ist der häufigste Fall: Die entscheidenden Angaben stehen nicht in der Jahresmitteilung. Diese Punkte stehen deshalb auf Ihrer Unterlagenliste am Ende der Seite:
Ein Hinweis unabhängig von Ihrer Entscheidung. Anbieter dürfen die Bedingungen von Altverträgen durch eine Mitteilung ersetzen; die Änderung wirkt nach sechs Monaten. Wer auf den alten Bedingungen besteht, dessen Vertrag verliert die Förderfähigkeit, und dann droht ohne Übertragung die Rückforderung der Förderung. Werfen Sie Post Ihres Riester-Anbieters im nächsten Jahr nicht ungelesen weg. Und widersprechen Sie nicht, ohne vorher gerechnet zu haben.
Kündigen Sie Ihren Vertrag nicht, um sich das Geld auszahlen zu lassen. Dann fordert der Staat Zulagen und Steuervorteile zurück. Etwas anderes ist eine Kündigung zum Zweck der Übertragung, da bleibt die Förderung erhalten. Und wenn Sie einfach nur nicht weiter einzahlen möchten, können Sie den Vertrag auch ruhen lassen.
Die Analyse Ihres Vertrags erfolgt auf Honorarbasis. Wird im Anschluss ein Vertrag vermittelt, ist das gesondert zu vergüten und wird Ihnen vorher offengelegt.
Neu ab 2027 ist nicht nur das Produkt, sondern auch der Kreis der Geförderten. Erstmals können auch Selbständige, Freiberufler und Gewerbetreibende die staatliche Förderung bekommen, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Drei Fragen klären, ob Sie dazugehören.
Für eine Prüfung Ihres Vertrags brauchen wir sieben Dinge. Die Jahresmitteilung allein genügt nicht; sie ist der Anfang, nicht die Antwort.
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Wenn die Unterlagen zusammenliegen, rechnen wir Ihren Vertrag gemeinsam durch, rechtzeitig bevor sich das Fenster zum Jahreswechsel öffnet. Wer erst im Januar 2027 anfängt, ist mit einer Übertragung realistisch erst im Sommer fertig, weil eine Kündigung zum Zweck der Übertragung drei Monate Frist zum Quartalsende hat.
Dieser Rechner ist eine Orientierung und keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung. Er rechnet mit den Zahlen des Gesetzes vom Mai 2026 für Beitragsjahre ab 2027, ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Ob und in welcher Höhe sich ein Steuervorteil ergibt, entscheidet Ihre Veranlagung; dafür ist Ihr Steuerberater zuständig. Das Ergebnis enthält keine Empfehlung, einen Vertrag abzuschließen, zu behalten, zu übertragen oder zu kündigen, und keine Hochrechnung künftiger Werte. Welcher Weg zu Ihrem Vertrag passt, lässt sich erst nach Einsicht in Ihre Unterlagen beurteilen.
Die Finanzboutique GmbH, Westendstraße 9, 87439 Kempten.
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