Altersvorsorgedepot ab 2027: Was sich für Ihren Riester-Vertrag ändert, mit Riester-Rechner

Stand: Oktober 2026

Ab dem 1. Januar 2027 fördert der Staat die private Altersvorsorge nach neuen Regeln. Für viele meiner Mandantinnen und Mandanten stellen sich damit zwei Fragen: Was bekomme ich künftig auf meinen Beitrag dazu? Und was mache ich mit dem Riester-Vertrag, der seit Jahren in der Ablage liegt? Auf dieser Seite können Sie Ihre Förderung nachrechnen und in acht Fragen sortieren, was für Ihren bestehenden Vertrag genauer anzusehen ist.

Zum Riester-Rechner · Ich habe einen Riester-Vertrag

Lieber hören? In Folge 8 meines Podcasts „Der goldene Herbst“ erkläre ich die zwei Wege für Ihren Riester-Vertrag.

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Riester-Rechner 2027: Ihre Zulage und die zwei Wege für Ihren Vertrag

Diese Seite beantwortet zwei Fragen, und sie hält sie bewusst getrennt. Was legt der Staat ab 2027 auf Ihren Beitrag dazu? Das rechnet der Förderrechner. Was passiert mit Ihrem bestehenden Riester-Vertrag? Das sortiert die Entscheidungshilfe in acht Fragen.

Die Seite gibt kein Urteil ab. Sie nennt keine Anbieter, rechnet keine Endsummen hoch, trifft keine Renditeannahme und empfiehlt nicht, einen Vertrag abzuschließen, zu behalten, zu übertragen oder zu kündigen. Ihr Ergebnis ist eine Orientierung und der Hinweis, welche Unterlagen für eine Prüfung gebraucht werden.

Teil 1: Was legt der Staat dazu?

Ihre Angaben
Was Sie selbst einzahlen, ohne Zulagen. Gefördert wird Ihr Beitrag bis 1.800 Euro im Jahr.

Ab dem Beitragsjahr 2027 müssen Sie mindestens 120 Euro im Jahr selbst einzahlen, damit die Zulage ungekürzt bleibt. Deshalb beginnt die Eingabe bei 120 Euro.

Der Satz auf den letzten verdienten Euro, nicht Ihr durchschnittlicher Steuersatz. Wenn Sie ihn nicht kennen, lassen Sie die Vorbelegung stehen und lesen Sie das Ergebnis als Spanne.

Kinderzulagen rechnen wir im Riester-Check mit.

Ihr Ergebnis

  • Zulage im Jahr–
  • Im Vertrag landen–
  • Als Sonderausgaben ansetzbar–
  • Steuerminderung–
  • Zusätzlicher Steuervorteil–
  • Förderung gesamt–
  • Förderquote–
  • Nettoaufwand–

Die Zahlen gelten für Beitragsjahre ab 2027 nach dem Gesetz vom Mai 2026. Gerechnet wird ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Der Steuervorteil entsteht erst mit Ihrer Steuererklärung. Ob und in welcher Höhe er bei Ihnen anfällt, entscheidet Ihre Veranlagung, und dafür ist Ihr Steuerberater zuständig. Sie werden im Internet abweichende Zahlen zu diesem Thema finden, auch auf amtlichen Seiten. Das liegt daran, dass sich die Förderung im Gesetzgebungsverfahren noch geändert hat. Dieser Rechner nutzt die Zahlen aus dem beschlossenen Gesetz.

Teil 2: Ihr bestehender Vertrag — zwei Entscheidungen

Für einen bestehenden Riester-Vertrag gibt es ab 2027 zwei Entscheidungen, und sie hängen nicht zusammen.

Weg A betrifft das Förderrecht. Sie erklären Ihrem Anbieter, dass für Sie die neue Förderung gelten soll. Ihr Vertrag bleibt, wie er ist.

Weg B betrifft das Kapital. Sie lassen das Guthaben in einen neuen Vertrag übertragen.

Sie können Weg A gehen, ohne Weg B zu gehen. Das ist der Punkt, der in der Werbung meist untergeht: Für mehr Zulage müssen Sie Ihr Kapital nicht übertragen.

Die folgenden acht Fragen sortieren, was in Ihrem Fall genauer anzusehen ist. Sie ersetzen keine Prüfung Ihres Vertrags, und sie geben keine Empfehlung.

Acht Fragen zu Ihrem Vertrag

Weg A: Förderrecht

Weg B: Kapital

Drei Hinweise, unabhängig von Ihrer Entscheidung

Post Ihres Anbieters im Jahr 2027

Ein Hinweis unabhängig von Ihrer Entscheidung. Anbieter dürfen die Bedingungen von Altverträgen durch eine Mitteilung ersetzen; die Änderung wirkt nach sechs Monaten. Wer auf den alten Bedingungen besteht, dessen Vertrag verliert die Förderfähigkeit, und dann droht ohne Übertragung die Rückforderung der Förderung. Werfen Sie Post Ihres Riester-Anbieters im nächsten Jahr nicht ungelesen weg. Und widersprechen Sie nicht, ohne vorher gerechnet zu haben.

Kündigung

Kündigen Sie Ihren Vertrag nicht, um sich das Geld auszahlen zu lassen. Dann fordert der Staat Zulagen und Steuervorteile zurück. Etwas anderes ist eine Kündigung zum Zweck der Übertragung, da bleibt die Förderung erhalten. Und wenn Sie einfach nur nicht weiter einzahlen möchten, können Sie den Vertrag auch ruhen lassen.

Vergütung

Die Analyse Ihres Vertrags erfolgt auf Honorarbasis. Wird im Anschluss ein Vertrag vermittelt, ist das gesondert zu vergüten und wird Ihnen vorher offengelegt.

Teil 3: Sie haben keinen Riester-Vertrag?

Neu ab 2027 ist nicht nur das Produkt, sondern auch der Kreis der Geförderten. Erstmals können auch Selbständige, Freiberufler und Gewerbetreibende die staatliche Förderung bekommen, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Drei Fragen klären, ob Sie dazugehören.

Drei Fragen zur Förderberechtigung

Was wir für eine Prüfung brauchen

Für eine Prüfung Ihres Vertrags brauchen wir sieben Dinge. Die Jahresmitteilung allein genügt nicht; sie ist der Anfang, nicht die Antwort.

  1. Jahresmitteilung mit Beiträgen, Zulagen und gebildetem Kapital
  2. Police mit den Versicherungs- oder Vertragsbedingungen, darin Garantie, Rentenfaktor und frühestmöglicher Rentenbeginn
  3. schriftliche Auskunft Ihres Anbieters zum Übertragungswert zu einem Stichtag
  4. Kostenaufstellung oder Produktinformationsblatt
  5. alle weiteren Riester-Verträge, auch die Ihres Ehepartners, weil die Erklärung für alle gilt
  6. Angaben zu Wohn-Riester-Entnahmen, falls vorhanden
  7. letzter Steuerbescheid, damit wir sehen, ob der Sonderausgabenabzug genutzt wurde

Wenn die Unterlagen zusammenliegen, rechnen wir Ihren Vertrag gemeinsam durch, rechtzeitig bevor sich das Fenster zum Jahreswechsel öffnet. Wer erst im Januar 2027 anfängt, ist mit einer Übertragung realistisch erst im Sommer fertig, weil eine Kündigung zum Zweck der Übertragung drei Monate Frist zum Quartalsende hat.

Termin vereinbaren

Dieser Rechner ist eine Orientierung und keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung. Er rechnet mit den Zahlen des Gesetzes vom Mai 2026 für Beitragsjahre ab 2027, ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Ob und in welcher Höhe sich ein Steuervorteil ergibt, entscheidet Ihre Veranlagung; dafür ist Ihr Steuerberater zuständig. Das Ergebnis enthält keine Empfehlung, einen Vertrag abzuschließen, zu behalten, zu übertragen oder zu kündigen, und keine Hochrechnung künftiger Werte. Welcher Weg zu Ihrem Vertrag passt, lässt sich erst nach Einsicht in Ihre Unterlagen beurteilen.

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