Was ist Nießbrauch? Vermögen übertragen, Erträge sichern.

Nießbrauch ist ein rechtliches Konzept, das es einer Person ermöglicht, die Nutzung und die Erträge aus einem Vermögenswert, wie Immobilien, Wertpapierdepots oder Lebensversicherungen, zu genießen, während das Eigentum an diesem Vermögenswert bei einer anderen Person bleibt. Dieses Modell ist besonders interessant für die Vermögensnachfolge und die finanzielle Planung im Ruhestand.

Definition Nießbrauch

Nießbrauch bedeutet: Das Eigentum an einem Vermögenswert wird bereits übertragen, die Nutzung und die Erträge bleiben jedoch beim bisherigen Eigentümer.

Ein Beispiel: Eltern schenken ihren Kindern eine Immobilie. Das Eigentum geht auf die Kinder über – gleichzeitig behalten die Eltern das Recht, weiterhin darin zu wohnen oder die Mieteinnahmen zu behalten.

Der Nießbrauch ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 1030 BGB) geregelt und kann sich auf Immobilien, Wertpapierdepots, Lebensversicherungen oder andere Vermögenswerte beziehen.

Nießbrauch ist ein bewährtes Instrument zur steueroptimierten Nachfolgeplanung.

ad4c4662d06-3-754x1024 Was ist Nießbrauch

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Nießbrauch bei Immobilien

Ein häufiges Anwendungsfeld des Nießbrauchs ist die Immobilie. Dabei wird das Eigentum – zum Beispiel an ein Kind – übertragen. Gleichzeitig behält der Übergeber das Recht, die Immobilie weiterhin selbst zu nutzen oder die daraus erzielten Mieteinnahmen zu behalten.

So kann etwa ein Haus bereits auf die nächste Generation übergehen, während die Eltern darin wohnen bleiben. Alternativ kann die Immobilie vermietet werden, und die Eltern erhalten die laufenden Einnahmen.

Der Nießbrauch wird notariell vereinbart und im Grundbuch eingetragen. Damit ist rechtlich klar festgelegt, dass der Nießbraucher trotz Eigentumsübertragung weiterhin umfassende Nutzungsrechte an der Immobilie behält.

Nießbrauch beim Depot

Auch bei einem Wertpapierdepot kann ein Nießbrauch vereinbart werden. Dabei wird das Depot bereits auf die nächste Generation übertragen. Gleichzeitig behält der Übergeber das Recht, weiterhin alle Erträge – wie Zinsen und Dividenden – zu vereinnahmen.

In der Praxis bedeutet das: Das Depot gehört rechtlich bereits den Kindern, die laufenden Erträge fließen jedoch weiterhin an die Eltern. Damit lässt sich Vermögen gezielt in die nächste Generation überführen, ohne dass die eigene finanzielle Unabhängigkeit gefährdet wird.

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Nießbrauch bei Lebensversicherungen – welche Möglichkeiten gibt es?

Ein Nießbrauch kann auch bei Lebensversicherungen eingesetzt werden. In diesem Fall wird die Police bereits auf die nächste Generation übertragen, während der bisherige Inhaber weiterhin die vertraglichen Ansprüche behält.

Das bedeutet: Die Kinder werden Eigentümer der Versicherung, die Eltern behalten jedoch das Recht, Leistungen wie Überschussbeteiligungen oder spätere Auszahlungen zu vereinnahmen.

Der Nießbrauch an Lebensversicherungen wird vertraglich geregelt und ist besonders interessant, wenn Vermögen frühzeitig übertragen werden soll, ohne auf die Vorteile einer laufenden Versicherung verzichten zu müssen.

Steuerliche Aspekte des Nießbrauchs

Der Nießbrauch spielt nicht nur im Zivilrecht, sondern auch steuerlich eine wichtige Rolle. Er beeinflusst insbesondere die Schenkung- und Erbschaftsteuer, die Einkommensteuer und die Bewertung von Vermögenswerten.

 

Schenkung- und Erbschaftsteuer

Wird Vermögen – zum Beispiel eine Immobilie oder ein Depot – unter Nießbrauchsvorbehalt übertragen, mindert der Nießbrauch den steuerlichen Wert der Schenkung. Das bedeutet: Die Steuerlast für den Erwerber fällt in der Regel geringer aus, weil der Kapitalwert des Nießbrauchs abgezogen wird.

 

Einkommensteuer

Die laufenden Einkünfte aus dem belasteten Vermögen stehen dem Nießbraucher zu. Damit ist er auch derjenige, der diese Einkünfte steuerlich zu versteuern hat – zum Beispiel Mieteinnahmen oder Dividenden.

 

Bewertung des Nießbrauchs

Für steuerliche Zwecke wird der Nießbrauch anhand von Kapitalwerttabellen (§§ 13 ff. BewG) berechnet. Maßgeblich sind die Höhe der jährlichen Nutzung und die voraussichtliche Dauer des Nießbrauchs (Lebensdauer oder feste Zeitspanne).

Vor- und Nachteile des Nießbrauchs

Als Spezialist für Ruhestands- und Nachfolgeplanung begleite ich Sie bei allen Fragen zum Nießbrauch. Dabei berücksichtige ich Immobilien, Depots und Versicherungen ebenso wie Ihre persönliche Familiensituation und steuerliche Aspekte.

Vorteil Nießbrauch

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Die Berechnung berücksichtigt dabei insbesondere:

  • den Wert des übertragenen Vermögens,

  • die Dauer des Nießbrauchs (lebenslang oder befristet),

  • die jährlichen Nutzungen und Erträge.

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Meine Dienstleistungen im Zusammenhang mit Nießbrauch

Der Nießbrauch ist ein vielseitiges Instrument der Nachfolgeplanung. Ich unterstütze Sie dabei, die passende Lösung für Ihre persönliche Situation zu entwickeln – von der Analyse bis zur Umsetzung.

 

Meine Leistungen im Überblick

  • Individuelle Beratung
    Persönliche Analyse Ihrer Vermögens- und Familiensituation mit Blick auf Chancen, Risiken und steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten.

  • Gestaltung von Immobilien-Nießbrauch
    Begleitung bei der Übertragung von Häusern oder Wohnungen – mit vertraglicher Absicherung von Wohnrecht oder Mieteinnahmen.

  • Gestaltung von Depot-Nießbrauch
    Übertragung von Wertpapierdepots mit Absicherung der Kapitalerträge.
    👉 Mehr Details finden Sie auf meiner Seite Nießbrauch Depot.

  • Gestaltung von Versicherungs-Nießbrauch
    Lösungen für Lebensversicherungen, bei denen Ansprüche und Leistungen beim Übergeber bleiben, während das Eigentum übertragen wird.

  • Koordination mit Notar und Steuerberater
    Bei Bedarf enge Abstimmung mit Ihren Beratern, um rechtliche und steuerliche Aspekte optimal zu gestalten.

Häufige Fragen zum Nießbrauch

Nießbrauch bedeutet, dass Sie Vermögen – etwa Immobilien oder ein Depot – übertragen, aber weiterhin das Recht behalten, es zu nutzen oder die Erträge daraus zu vereinnahmen.

Das Wohnrecht bezieht sich ausschließlich auf die Nutzung einer Immobilie zum Wohnen. Der Nießbrauch umfasst dagegen auch wirtschaftliche Vorteile, zum Beispiel Mieteinnahmen oder Kapitalerträge.

Der Wert des Nießbrauchs mindert die Schenkung- oder Erbschaftsteuer. Gleichzeitig versteuert der Nießbraucher die laufenden Einkünfte wie Mieten oder Dividenden.

Ja, ein Nießbrauch kann einvernehmlich aufgehoben werden, etwa durch notarielle Vereinbarung. Einseitig ist dies in der Regel nicht möglich.

Der neue Eigentümer erhält zwar das Vermögen, ist aber in der Nutzung eingeschränkt. Außerdem trägt der Nießbraucher die steuerlichen Verpflichtungen und laufenden Kosten.

Kontakt – Jetzt Beratung anfragen

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Bild von Florian Herfurth 

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