Nutzungsdauergutachten für Immobilien

Nutzungsdauergutachten für Immobilien

Ein Nutzungsdauergutachten kann Ihre Immobilienabschreibung maximieren. Lernen Sie die neuen BFH-Anforderungen kennen und sichern Sie sich jetzt Ihre steuerlichen Vorteile!

Ein Nutzungsdauergutachten kann womöglich die steuerliche Abschreibung Ihrer Immobilie erhöhen.

Steuerliche Vorteile für Kapitalanleger – jetzt handeln, bevor es teurer wird

Für Kapitalanleger in Immobilien können Nutzungsdauergutachten wertvolle Vorteile bringen, insbesondere im Hinblick auf steuerliche Abschreibungen. Die Möglichkeit, eine kürzere Nutzungsdauer geltend zu machen und damit die jährliche Abschreibung zu erhöhen, reduziert die Steuerlast spürbar und steigert die Rentabilität der Investition. Doch es ist ratsam, diese Gelegenheit nicht auf die lange Bank zu schieben, da politische Änderungen eine steuerliche Verschärfung erwarten lassen.

Was der Bundesfinanzhof dazu entschied

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat im Jahr 2024 erneut ein wegweisendes Urteil gefällt. Er bestätigte, dass es für Steuerpflichtige möglich ist, eine kürzere Nutzungsdauer als die standardmäßig veranschlagte anzusetzen. Allerdings stellte das Gericht auch klar, dass dies nur über ein professionelles Sachverständigengutachten – wie ein bautechnisches Gutachten oder ein Verkehrswertgutachten – erreicht werden kann. Bereits 2021 hatte der BFH die Möglichkeit einer verkürzten Nutzungsdauer eröffnet, jedoch ohne eine klare Definition der Anforderungen an das Gutachten. Viele Steuerberater gingen daraufhin fälschlicherweise davon aus, dass ein einfacher Verweis auf das Gebäudealter genügen würde, um die Abschreibung zu beschleunigen.

Anforderungen an das Gutachten: Präziser und komplexer

Das neue Urteil bringt endlich Klarheit für alle Beteiligten. Nun ist bekannt, dass das Gutachten deutlich präziser und umfangreicher sein muss, als viele zunächst angenommen hatten. Einfach nur auf das Baujahr der Immobilie zu verweisen, reicht dem BFH zufolge nicht aus. Das Urteil konkretisiert die Anforderungen und schafft damit klare Vorgaben für Gutachter und Kapitalanleger.

Die Finanzverwaltung hatte zudem mit einem BMF-Schreiben  eine restriktive Auslegung zur Handhabung solcher Gutachten für alle Finanzämter vorgegeben. Diese strenge Linie wurde vom BFH gerügt, da sie den Handlungsspielraum für Kapitalanleger unangemessen einschränke. Für Gutachter herrscht jetzt eine gewisse Klarheit darüber, wie Gutachten auszusehen haben, von der Sie profitieren können. Für Kapitalanleger bedeutet dies, dass ein fachlich fundiertes Gutachten nun einen klaren Weg zur steuerlichen Optimierung ebnet, wenn es korrekt erstellt wird.

Warum Sie schnell handeln sollten

Die Möglichkeit, durch ein Nutzungsdauergutachten die Abschreibungsdauer zu verkürzen, ist eine attraktive Option – doch Kapitalanleger sollten rasch handeln. Politische Diskussionen und gesetzliche Anpassungen signalisieren, dass die Rahmenbedingungen künftig strenger werden könnten. Die aktuelle Entscheidung des BFH und die Anforderung eines umfassenden Gutachtens deuten darauf hin, dass die Möglichkeit zur verkürzten Nutzungsdauer in der Zukunft schwerer durchzusetzen sein könnte.

Weitere Informationen

Für detailliertere Informationen zum Thema und praktische Hinweise zur Vorgehensweise lohnt sich ein Blick auf die Homepage meiner Kooperationspartnerin, Immobilienmaklerin Miriam Trunsperger. Sie bietet wertvolle Einblicke und weiterführende Ressourcen rund um Nutzungsdauergutachten und die Optimierung von Immobilieninvestitionen. Außerdem befindet sich dort ein Tool, mit welchem einfach berechnet werden kann, ob eine Immobilie die Voraussetzungen bietet, um die Restnutzungsdauer zu senken und damit die Abschreibung zu erhöhen.

Schreibe einen Kommentar

Die Finanzboutique GmbH, Westendstraße 9, 87439 Kempten, Telefon: 0831 20691570

Haben Sie Fragen? Ich berate Sie gerne – nehmen Sie mit Kontakt mit mir auf.

Telefon: 0831 2069157-0

E-Mail: willkommen@florian-herfurth.de

Bild von Florian Herfurth 

Oder abonnieren Sie meinen kostenfreien Newsletter! Er erscheint regelmäßig, enthält wichtige Informationen zu aktuellen Finanzthemen.