
Ein Privatier lebt von seinem eigenen Vermögen statt von Gehalt oder Rente – meist in den Jahren zwischen dem letzten Arbeitstag und dem Beginn der gesetzlichen Rente. Der Begriff ist weder geschützt noch ein rechtlicher Status: Jeder darf sich so nennen, der seinen Lebensunterhalt aus Erspartem, Kapitalerträgen, Mieten oder einem Verkaufserlös bestreitet. Ob das gelingt, entscheidet sich an drei Fragen: Reicht das Vermögen, wie sind Sie krankenversichert, und wie werden Ihre Erträge besteuert?
In diesem Artikel beantworte ich die Fragen, die mir Menschen zwischen 50 und 65 am häufigsten stellen, wenn sie über einen früheren Ausstieg nachdenken. Am Ende finden Sie einen Fall aus meiner Praxis.
Inhalt
Ein Privatier ist ein Mensch, der nicht mehr erwerbstätig ist und auch noch keine Rente bezieht, sondern von seinem Vermögen lebt. Er hat kein Arbeitsverhältnis, kein Gewerbe und keine Praxis mehr. Seine Einnahmen stammen aus dem, was er sich vorher aufgebaut hat.
In meiner Arbeit begegnen mir vor allem drei Lebenslagen:
Gemeinsam ist allen: Das Einkommen kommt nicht mehr automatisch aufs Konto.
Ein Privatier ist sein eigener Arbeitgeber, seine eigene Rentenkasse und häufig auch sein eigener Krankenkassen-Beitragszahler.
Privatier ist man ab dem Tag, an dem man aufhört zu arbeiten und von seinem Vermögen lebt. Es gibt dafür kein Mindestalter, keinen Antrag und keine Behörde, die den Status bestätigt. Auch ein Mindestvermögen schreibt niemand vor.
In der Praxis heißt das:
Der Begriff ist also schnell vergeben. Die Arbeit liegt darin, die Jahre ohne Gehalt so zu planen, dass das Geld bis zum Schluss reicht.
Der Rentner bekommt jeden Monat eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, einem Versorgungswerk oder einer Pension. Der Privatier lebt von seinem Vermögen und bekommt in der Regel noch keine Rente. Viele sind beides nacheinander: erst einige Jahre Privatier, dann Rentner.
Die Unterschiede zeigen sich vor allem bei der Absicherung:
Auch ein Rentner, der hauptsächlich von seinem Vermögen lebt, wird im Alltag gern Privatier genannt. Für die Planung ist das gleichgültig – wichtig ist, woher das Geld kommt und was davon übrig bleibt.
Eine feste Summe gibt es nicht. Sie brauchen so viel Vermögen, dass es Ihre Ausgaben bis zum Rentenbeginn deckt und danach die Lücke zwischen Rente und Bedarf schließt – plus eine Reserve für Unvorhergesehenes.
Eine vereinfachte Rechnung zeigt die Größenordnung: Wer mit 61 aufhört, mit 67 in Rente geht und 3.500 Euro im Monat zum Leben plus 500 Euro für die Krankenversicherung braucht, benötigt allein für die sechs Brückenjahre rund 288.000 Euro. Bleibt danach eine Rentenlücke von 1.000 Euro im Monat, kommen für 20 Jahre weitere 240.000 Euro hinzu. Inflation, Steuern und Erträge verschieben diese Werte – nach oben wie nach unten.
Drei Posten werden dabei am häufigsten unterschätzt:
Wie Sie Ihren Bedarf Schritt für Schritt ermitteln, habe ich im Artikel „Privatier werden mit 60: Wie viel Vermögen brauche ich wirklich?“ ausführlich beschrieben.
Wer gesetzlich versichert war, bleibt es nach dem Ausstieg in der Regel – nicht mehr als Pflichtmitglied, sondern als freiwilliges Mitglied. Dann zählen alle Einnahmen zur Beitragsberechnung, also auch Zinsen, Dividenden, Kursgewinne und Mieten. Wer privat versichert war, bleibt privat und zahlt seinen Beitrag künftig ohne Zuschuss.
Die wichtigsten Zahlen für 2026 in der gesetzlichen Krankenversicherung:
Ein Punkt wird oft übersehen: Wer als Rentner in die günstigere Krankenversicherung der Rentner möchte, muss in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens zu mindestens 90 Prozent gesetzlich versichert gewesen sein. Freiwillige Mitgliedszeiten zählen mit. Ein Wechsel in die private Krankenversicherung kurz vor dem Ausstieg kann deshalb im Alter teuer werden, denn ein Weg zurück ist in späteren Jahren kaum noch möglich.
Sie möchten Ihren Ruhestand in Ruhe durchdenken, bevor Sie die großen Entscheidungen treffen? In meinem Buch „Der goldene Herbst“ finden Sie die Fragen, die ich mit Mandanten vor dem Ausstieg kläre, verständlich erklärt und in der richtigen Reihenfolge.
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Nein, eine Pflicht gibt es nicht. Ihre bisher erworbenen Ansprüche bleiben erhalten. Ohne weitere Beiträge wächst Ihre Rente aber nicht mehr, und die Hochrechnung in Ihrer Renteninformation geht davon aus, dass Sie bis zur Regelaltersgrenze weiter einzahlen. Die tatsächliche Rente fällt deshalb niedriger aus.
Was Sie kennen sollten:
Ärzte, Zahnärzte, Anwälte und andere Freiberufler sind häufig in einem berufsständischen Versorgungswerk versichert. Dort gelten eigene Regeln für freiwillige Zahlungen und vorzeitigen Rentenbeginn, die Sie vor dem Ausstieg kennen sollten.
Auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne zahlen Sie die Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die Bank führt sie direkt ab. Steuerfrei bleiben Kapitalerträge bis zum Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro im Jahr, bei Ehepaaren 2.000 Euro. Mieten, Renten und andere Einkünfte werden dagegen mit Ihrem persönlichen Steuersatz besteuert.
Ob Sie eine Steuererklärung abgeben müssen, hängt von Ihren Einkünften ab:
Gerade in den Jahren ohne Gehalt ist der persönliche Steuersatz häufig niedrig. Wer seine Entnahmen und Verkäufe darauf abstimmt, kann je nach Situation spürbar Steuern sparen. Die steuerliche Umsetzung im Einzelnen gehört in die Hände Ihres Steuerberaters.
Der Ausstieg gelingt, wenn Sie nicht mit der Kündigung beginnen, sondern mit der Planung. Im Rahmen meiner Ruhestandsplanung gehe ich mit Mandanten diese Reihenfolge durch:
Als bankenunabhängiger Ruhestandsplaner habe ich dabei keine Produktvorgaben. Ich schaue zuerst auf Ihre Zahlen und erst danach auf Anlagen, wenn überhaupt welche nötig sind.
Vor einiger Zeit kam ein Zahnarzt zu mir, 59 Jahre alt und geschieden. Ein Nachfolger hatte ihm 500.000 Euro für seine Praxis geboten. Seine Fragen: Soll ich das Angebot annehmen – und wie lange kann ich davon leben?
Zum Einordnen: Laut apoBank kostete die Übernahme einer zahnärztlichen Einzelpraxis 2025 im Durchschnitt rund 255.000 Euro. Das Angebot lag also deutlich darüber. Ob es auch für seinen Ruhestand reicht, zeigt aber erst die Rechnung, denn ein Kaufpreis sagt noch nichts darüber, was er über viele Jahre leisten muss.
Die Ausgangslage sah so aus:
Er hat sich für den Verkauf entschieden – mit einer Besonderheit. Der Kaufvertrag ist unterschrieben und der Preis damit gesichert. Mit dem Käufer hat er aber vereinbart, dass er noch 18 Monate in der Praxis weiterarbeitet. Erst dann geht sie über, und erst dann fließt der Kaufpreis. So lebt er noch anderthalb Jahre von seinem Einkommen, und sein Vermögen bleibt so lange unangetastet.
Gerechnet haben wir in zwei Phasen. Die Brückenjahre beginnen mit 60 Jahren und sechs Monaten und dauern bis zum Rentenbeginn mit 65. In diesen viereinhalb Jahren kommt das ganze Geld aus dem Vermögen: bei zwei Prozent Inflation rund 227.000 Euro. Hier hilft keine Faustregel, das Vermögen wird bewusst verbraucht. Ab 65 deckt die Rente etwa die Hälfte des Bedarfs, dann fehlen inflationsbereinigt rund 2.400 Euro im Monat. Zu diesem Zeitpunkt sind bei drei Prozent Rendite nach Kosten noch rund 605.000 Euro frei verfügbar, einschließlich der Lebensversicherung.
Für die zweite Phase haben wir die bekannte 4-Prozent-Regel angelegt. Sie stammt aus amerikanischen Studien: Wer im ersten Jahr vier Prozent seines Vermögens entnimmt und den Betrag danach mit der Inflation anhebt, kam in der Vergangenheit rund 30 Jahre aus. Bei 605.000 Euro sind das gut 2.000 Euro im Monat – knapp 400 Euro weniger, als ihm fehlen. Um die Lücke vollständig nach dieser Regel zu schließen, bräuchte er mit 65 rund 720.000 Euro. Ohne Faustregel nachgerechnet reicht das frei verfügbare Vermögen bei drei Prozent Rendite bis etwa 87, bei zwei Prozent bis etwa 84 und bei vier Prozent bis gut 90.
Was die Rechnung zeigt:
Was ich aus solchen Fällen mitnehme: Die Frage „Ist der Preis gut?“ lässt sich erst beantworten, wenn klar ist, was nach Steuern übrig bleibt und wie viele Jahre dieses Geld tragen muss.
Erst die Rechnung macht aus einem Angebot eine Entscheidung.
Das Wort klingt französisch, ist aber eine deutsche Bildung aus „privat“ und einer französischen Endung, ähnlich wie bei „Bankier“. Im Französischen selbst spricht man eher vom „rentier“. Im 19. Jahrhundert bezeichnete der Privatier einen wohlhabenden Bürger, der von seinen Renten und Zinsen lebte und keinem Beruf nachging.
Heute hat der Begriff seinen gediegenen Klang behalten, die Lebenslage dahinter ist aber eine ganz praktische: einige Jahre selbst finanzierte Freiheit vor der Rente.
Privatier kann jeder werden, der genug Vermögen hat, um die Jahre bis zur Rente und die Lücke danach zu finanzieren. Die eigentlichen Fragen liegen hinter dem Begriff: Wie hoch ist Ihr Bedarf wirklich, wie sind Sie versichert, und wie werden Ihre Erträge besteuert? Wer diese Fragen vor dem letzten Arbeitstag beantwortet, kann die neuen Jahre ruhig angehen. Mein Rat: Rechnen Sie Ihren Ausstieg einmal vollständig durch, bevor Sie kündigen oder einen Kaufvertrag unterschreiben.
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