fruehstart-rente-grosseltern-titelbild-1024x538 Frühstart-Rente und Kinderdepot: Was Großeltern jetzt wissen sollten

Frühstart-Rente und Kinderdepot: Was Großeltern jetzt wissen sollten

Eine Mandantin, Unternehmerin Anfang sechzig, legte mir im Sommer einen Zeitungsausschnitt auf den Tisch. Überschrift sinngemäß: Wie aus zehn Euro im Monat eine Million wird. Ihre Frage war nicht, ob sie ihren Enkeln etwas zuwenden möchte – das stand längst fest. Ihre Frage war: „Stimmt das?“

Nein. Und die Frühstart-Rente ist trotzdem ein Thema, das Sie kennen sollten – nur aus anderen Gründen, als die Schlagzeilen nahelegen. In diesem Beitrag ordne ich ein, was tatsächlich geplant ist, warum ich die kursierenden Hochrechnungen nicht übernehme und was es bedeutet, wenn Großeltern in ein Depot ihrer Enkel einzahlen. Denn genau das ist juristisch kein Sparvorgang, sondern eine Schenkung.

Was die Frühstart-Rente ist – und was noch nicht feststeht

Zunächst das Wichtigste zum Verfahrensstand: Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf am 12. August 2026 beschlossen. Das parlamentarische Verfahren läuft. Beschlossenes Recht ist die Frühstartrente damit noch nicht – Änderungen im Gesetzgebungsverfahren sind möglich.

Geplant ist nach dem Entwurf Folgendes:

EckpunktRegelung nach dem Regierungsentwurf
Start1. Januar 2027, für den Jahrgang 2020 rückwirkend ab 1. Januar 2026
Staatlicher Beitrag10 € monatlich, vom 6. bis zum 18. Lebensjahr
BegünstigteKinder mit Hauptwohnsitz in Deutschland; Start mit den Jahrgängen 2020 und 2021, ab 2028 jährlich ein weiterer Jahrgang
DepotEltern schließen einen zertifizierten Standarddepot-Vertrag bei einem Anbieter ihrer Wahl
Ohne eigenes Depotkollektive Anlage über die Deutsche Bundesbank; für den Jahrgang 2020 ab 2028. Die Mittel werden automatisch übertragen, sobald ein Vertrag abgeschlossen wird
Zuzahlungenbis zu 6.840 € jährlich – ausdrücklich auch durch Großeltern und andere Dritte
Verfügbarkeitgrundsätzlich nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres
BesteuerungErträge bleiben bis zur Auszahlungsphase steuerfrei, dann nachgelagerte Besteuerung

Ein Punkt, der in vielen Beiträgen falsch wiedergegeben wird: Maßgeblich ist der Hauptwohnsitz in Deutschland. Wo das Kind zur Schule geht, spielt nach dem Entwurf ausdrücklich keine Rolle.

Die kursierenden Hochrechnungen – und warum ich sie nicht übernehme

Rechnen wir zunächst nüchtern. Der Staat zahlt über zwölf Jahre monatlich 10 Euro. Das sind 1.440 Euro – die vollständige staatliche Leistung, ohne jede Zuzahlung. Dieses Geld bleibt anschließend rund 47 weitere Jahre im Depot liegen, bis der heutige Sechsjährige 65 wird.

Genau in diesen 47 Jahren entsteht die Zahl, die dann in der Zeitung steht. Und sie hängt fast vollständig an einer einzigen Annahme: der unterstellten jährlichen Wertentwicklung.

Angenommene Wertentwicklung p. a.Rechnerischer Endwert mit 65davon Kaufkraft in heutigem Geld (bei 2 % Inflation)
2 %rund 4.100 €rund 1.300 €
4 %rund 11.400 €rund 3.500 €
6 %rund 31.300 €rund 9.700 €
8,7 %rund 119.700 €rund 37.200 €

Diese Tabelle ist keine Prognose und keine Erwartung. Sie ist eine Modellrechnung, die genau eines zeigen soll: Zwischen der pessimistischen und der optimistischen Annahme liegt der Faktor 30. Nicht 30 Prozent – Faktor 30.

Die 8,7 Prozent, die im Netz kursieren, sind eine historische Durchschnittsrendite breiter Aktienmärkte. Rechnerisch ist an ihrer Verwendung nichts falsch. Als Erwartung für ein einzelnes Kind über sechzig Jahre halte ich sie aus vier Gründen für irreführend.

Erstens ist es eine nominale Bruttozahl: vor Kosten, vor Steuern, vor Inflation. Zweitens ist der Betrachtungszeitraum länger als die meisten Datenreihen, aus denen solche Mittelwerte gebildet werden. Drittens ist ein Durchschnitt über hundert Jahre keine Aussage über die konkreten sechzig Jahre, die ein bestimmtes Kind erlebt. Und viertens: Die Spalte ganz rechts ist die ehrlichere. Selbst im optimistischsten Szenario steht am Ende ein Betrag, der in heutiger Kaufkraft eine Anschaffung finanziert – keine Altersversorgung.

Das ist keine Kritik an der Frühstart-Rente. Es ist eine Kritik an der Art, wie über sie gesprochen wird.

Die Zuzahlung der Großeltern ist eine Schenkung

Hier beginnt der Teil, der in meiner täglichen Arbeit zählt. Wenn Sie als Großmutter oder Großvater in das Depot Ihres Enkelkindes einzahlen, ist das kein Sparen für das Kind. Es ist eine unentgeltliche Zuwendung an das Kind – schenkungsteuerlich und zivilrechtlich.

Drei Dinge gehören dabei sauber auseinandergehalten.

Freibeträge und die Zehn-Jahres-Frist

Für Enkelkinder gilt nach dem Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz ein Freibetrag von 200.000 Euro je Großelternteil; lebt der dazwischenstehende Elternteil nicht mehr, sind es 400.000 Euro. Enkel gehören zur Steuerklasse I.

Entscheidend ist die Zusammenrechnung: Alle Zuwendungen derselben Person an dieselbe Person innerhalb von zehn Jahren werden addiert. Wer den Freibetrag heute mit einer größeren Übertragung ausschöpft, hat ihn für zehn Jahre verbraucht – auch für die 6.840 Euro ins Depot. Umgekehrt läuft mit jeder Zuwendung eine neue Frist an. Bei einer Zuzahlung von 6.840 Euro jährlich reden wir über Beträge weit unterhalb der Freibeträge; relevant wird die Frist erst im Zusammenspiel mit den übrigen Übertragungen. Wie sich das in Ihrem Fall verhält, gehört auf den Schreibtisch Ihres Steuerberaters – dort und nirgendwo sonst.

Verfügungsgewalt

Das Depot gehört dem Kind, nicht Ihnen. Verwaltet wird es bis zur Volljährigkeit von den Sorgeberechtigten – in aller Regel also von Ihren eigenen Kindern oder deren Partnern. Mit der Einzahlung geben Sie beides ab: das Geld und die Entscheidung darüber. Das ist bei jeder Schenkung so. Es wird nur selten ausgesprochen, wenn es um zehn Euro im Monat und ein Enkelkind geht.

Das Zusammenspiel mit dem Rest

Eine Zuzahlung ins Enkeldepot ist ein Baustein, kein Plan. Sie ergibt dort Sinn, wo sie sich in eine geordnete Vermögensübergabe einfügt – neben Fragen der Gleichbehandlung mehrerer Enkel, der Absicherung des schenkenden Ehepartners und Ihrer eigenen Liquidität. Genau diese Sortierung ist der Kern meiner Nachfolgeplanung.

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Die Kehrseite: sechzig Jahre sind eine lange Bindung

Nun der Punkt, den ich in keinem Werbetext zur Frühstartrente gefunden habe.

Das Kapital ist nach dem Entwurf grundsätzlich bis zum vollendeten 65. Lebensjahr gebunden. Für ein heute sechsjähriges Enkelkind heißt das: Sie treffen eine Entscheidung, deren Ergebnis rund sechzig Jahre lang festliegt. Nicht für das Studium, nicht für die erste Wohnung, nicht für eine Existenzgründung – für den Ruhestand eines Menschen, dessen Leben noch niemand kennt.

Für eigene Zuzahlungen sieht der Entwurf eine frühere Entnahme vor; die Erträge werden dann steuerpflichtig. Die staatlichen Mittel selbst bleiben gebunden. Auch diese Nuance sollten Sie kennen, bevor Sie größere Beträge einzahlen.

Ob das der richtige Weg ist, hängt davon ab, was Sie erreichen wollen. Wenn Ihr Ziel Altersvorsorge für den Enkel ist, ist die lange Bindung genau der Zweck. Wenn Ihr Ziel dagegen lautet, dem Enkel im entscheidenden Moment seines Lebens zur Seite zu stehen, dann ist ein bis 2086 gesperrtes Depot dafür das ungeeignete Gefäß. Für dieses Ziel gibt es im Rahmen einer Nachfolgeplanung andere Wege: Übertragungen unter Nießbrauchsvorbehalt, gestufte Schenkungen mit Auflagen, Familienpool-Strukturen. Welche Form trägt, ist eine Frage der Familie, nicht des Produkts – und die rechtliche Ausgestaltung gehört in die Hände eines Notars oder Fachanwalts.

Wie sich eine solche Entscheidung im Gesamtbild Ihres Vermögens auswirkt, mache ich in meiner Probesterben-Analyse sichtbar.

Was noch offen ist

Halten wir drei Dinge nüchtern fest. Das Gesetz ist noch nicht verabschiedet; die Einzelheiten können sich im parlamentarischen Verfahren ändern. Zertifizierte Standarddepot-Verträge gibt es noch nicht am Markt, Kosten und Ausgestaltung sind daher heute nicht beurteilbar. Und die Verordnungen zur praktischen Abwicklung – insbesondere zur kollektiven Anlage – stehen aus.

Wer Ihnen im September 2026 bereits sagt, welches Depot für Ihr Enkelkind das richtige ist, verkauft Ihnen eine Vermutung.

Mein Fazit zur Frühstart-Rente

Ich halte die Grundidee für richtig. Ein Kind, das mit sechs ein eigenes Depot bekommt und über Jahre sieht, wie Kapitalmärkte sich verhalten, lernt etwas, das in keinem Lehrplan steht. Der finanzielle Bildungseffekt ist aus meiner Sicht der stärkste Teil dieses Vorhabens – stärker als die 1.440 Euro.

Für Sie als Großmutter oder Großvater bleibt die nüchterne Einordnung: Die staatliche Leistung ist ein symbolischer Betrag. Ihre eigene Zuzahlung ist eine Schenkung mit allem, was dazugehört. Und die Bindung bis 65 ist kein Detail, sondern die eigentliche Entscheidung.

Beantworten Sie also zuerst die Frage, was Sie Ihren Enkeln ermöglichen wollen – und suchen Sie erst danach das Gefäß. In dieser Reihenfolge, nicht umgekehrt. Ganz in Ihrem Interesse. Anders als Ihre Bank.

Übrigens: Dieselbe Reform bringt auch für Sie selbst ein neues Produkt. Was das Altersvorsorgedepot ab 2027 für die Generation 50+ bedeutet, habe ich hier eingeordnet. Und über Vermögensübergabe zwischen den Generationen spreche ich ausführlich in Der goldene Herbst.

Sprechen wir über Ihre Enkel – im Zusammenhang, nicht im Einzelfall. Ob eine Zuzahlung ins Enkeldepot zu Ihrer Vermögensübergabe passt, lässt sich nur beurteilen, wenn man den ganzen Zusammenhang kennt: Ihre Vermögensstruktur, Ihre Familie, Ihre eigenen Ziele. Wenn Sie diese Fragen einmal in Ruhe und ohne Produktinteresse sortiert haben möchten, lade ich Sie zu einem persönlichen Gespräch im Rahmen meiner Nachfolgeplanung ein.

Dieser Artikel stellt keine individuelle Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Er enthält keine Empfehlung zum Erwerb, zum Halten oder zur Veräußerung von Finanzinstrumenten und keine Renditeaussage. Erbschaft- und schenkungsteuerliche Fragen klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater, rechtliche mit Notar oder Fachanwalt. Stand: September 2026; der Gesetzentwurf befindet sich im parlamentarischen Verfahren.

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