Am 25.01.2020 erschien der neue Artikel „Fällige Lebensversicherung – auszahlen oder verrenten lassen“ in der Kolumne „Der Geldanlage-Ratgeber“
Zeitungsartikel „Fällige Lebensversicherung – auszahlen oder verrenten lassen?“
Am 25.01.2020 erschien der neue Artikel „Fällige Lebensversicherung – auszahlen oder verrenten lassen“ in der Kolumne „Der Geldanlage-Ratgeber“
Zeitungsartikel „Fällige Lebensversicherung – auszahlen oder verrenten lassen?“
Versicherungen sind für die meisten Menschen ein eher lästiges Thema, dabei können sie die Auswirkung von eingetretenen Schäden finanziell minimieren. Aus Sicht der Verbraucher kosten sie viel Geld und leisten im Bedarfsfall nichts oder nur wenig. Trotzdem schlummern viele Versicherungsverträge angestaubt in Aktenordnern vor sich hin und werden nie mehr überprüft. Was dringend notwendig wäre, denn manche im Erwerbsleben sinnvollen Absicherungen sind im Ruhestand nicht mehr (im bisherigen Ausmaß) notwendig. Andere Versicherungsverträge wiederum könnten bei einer anderen Gesellschaft deutlich günstiger abgeschlossen werden.
In Deutschland werden pro Jahr ungefähr 14,5 Milliarden Euro an Versicherungsprovisionen bezahlt. Pro Haushalt bedeutet das durchschnittlich rund EUR 350 bei knapp elf Versicherungsverträgen. Die Provisionen fallen nicht nur bei einem Produktabschluss an, sondern werden auch von den laufenden Beiträgen anteilig berechnet. Es gibt also Einiges an Einsparungspotential im Bereich der Versicherungen.
Nutzen Sie daher die Möglichkeit und überprüfen Sie Ihre Versicherungen regelmäßig auf den tatsächlichen Bedarf und ob es eine vergleichbare Leistung bei einem anderen Anbieter günstiger gibt. Sie sollten daher – ähnlich wie bei den Banken – darauf achten, dass ihr Berater Ihnen eine breite Produktpalette von verschiedenen Anbietern offerieren kann und nicht nur für eine oder wenige Gesellschaften tätig ist.
Doch welche Versicherungen sind im Ruhestand noch wirklich notwendig und welche können Sie getrost kündigen?
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Diese Versicherungen sollten Sie in jedem Fall besitzen:
Sofern Sie ein Auto besitzen, muss dieses auch versichert sein. Hier lässt sich Geld sparen, wenn das KfZ schon etwas älter ist und daher von Vollkasko auf Teilkasko oder die reine KfZ-Haft- pflichtversicherung umgestellt wird.
Auch Ruheständler müssen sich krankenversichern. Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung werden innerhalb der Krankenkasse Mitglied in der Krankenversicherung der Rent- ner. Der selbst zu zahlende Beitrag reduziert sich um 50%. Bei privat Krankenversicherten muss der bisherige Beitrag weiter- bezahlt werden. Im Gegensatz zu gesetzlich Versicherten reduziert sich der Beitrag nicht (im Zusammenhang mit den niedrigeren Renten-Einkommen ggü. dem Berufsleben).
Haben Sie Fragen zu diesem oder anderen Finanzthemen? Wir beraten Sie gerne und freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.
In diese Kategorie fallen empfehlenswerte Versicherungsprodukte.
Die Haftpflichtversicherung sichert Sie finanziell ab, wenn Sie andere Menschen oder Gegenstände verletzen oder beschädigen. Beliebt sind Familienversicherungen, die alle in einem Haushalt lebenden Personen mitversichern. Sofern Ihre Kinder mittlerweile ausgezogen sind, lässt sich die Versicherungsprämie womöglich reduzieren, also ein Einzel- oder Partner- statt einem Familienvertrag. Umgekehrt ist es, wenn Sie im Ruhestand zu Ihren Kindern ziehen. Hier sollte geprüft werden, ob Sie sich in der Familienversicherung der Kinder mitversichern können und damit Geld sparen. Wichtig ist auch, die Versicherung in der notwendigen Höhe abzuschließen, 3 bzw. 5 Millionen Euro sind empfehlenswert. Überprüfen Sie auch immer wieder, ob alle notwendigen Bereiche mitversichert sind.
Diese Variante sichert Sie gegen Schäden von in Ihrer Wohnung oder Haus befindlichen Gegenständen oder auch Diebstahl ab. Sie macht daher auch im Ruhestand Sinn. Sie sollten Kaufverträge oder Kassenzettel sicher aufbewahren um im Ernstfall auch gegenüber der Versicherung belegen zu können, wie der Neupreis der zerstörten oder gestohlenen Gegenstände war. Beim Umzug in eine kleinere Wohnung reduziert sich zumeist der Hausrat, weshalb auch hier durch Anpassung der Versicherungssumme Geld gespart werden kann.
Als Immobilienbesitzer sollten Sie Ihr Haus ebenfalls absichern. Brände, Blitzschläge oder Wasserrohrbrüche können ansonsten große Schäden verursachen, die aus der eigenen Tasche bezahlt werden müssen. Zeigen Sie auch barrierefreie Umbau- ten oder umfangreiche Renovierungsmaßnahmen bei der Ver- sicherung an, um keine Unterversicherung zu riskieren. Im Schadensfall ersetzt die Versicherung ansonsten womöglich nicht den kompletten Schaden.
Sie möchten Ihre Versicherungen überprüfen lassen? Über renommierte Kooperationspartner lassen wir Ihnen gerne einen unverbindlichen Alternativvorschlag erstellen. Setzen Sie sich dazu einfach mit uns in Verbindung.
Diese Versicherungen sind in bestimmten Fällen empfehlenswert, müssen aber nicht unbedingt vorhanden sein.
Wer sich im Ruhestand für Chefarztbehandlung, Einzelzimmer im Krankenhaus oder umfassenden Zahnersatz sichern möchte, der sollte rechtzeitig eine Krankenzusatzversicherung abschließen. Ein Neuabschluss wird in der Rente sehr teuer sein und die Meisten daher abschrecken. Unsinnig ist die Komponente des Krankenhaustagegelds. Bei Berufstätigen kann dies Einkommenseinbußen mindern, die bei Rentnern und Pensionären jedoch nicht mehr vorkommen.
Seit dem 01.01.2017 gilt in Deutschland eine neue Regelung zur Feststellung von Pflegenotwendigkeit. Zuvor wurden nur körperliche Beeinträchtigungen zur Beurteilung der Pflegebedürftig herangezogen, mittlerweile werden auch geistige oder psychische Beeinträchtigungen berücksichtigt. Aus den Bewertungen dieser Faktoren erfolgt die Einstufung in fünf verschiedene Pflegegrade, wovon die nachfolgenden Leistungen aus der Pflegeversicherung abhängen (alle Angaben in EUR):
Pflegegrad | Ambulante Geldleistung | Ambulante Sachleistung | Ambulanter (zweckgebundener) Entlastungsbetrag | Vollstationärer Leistungsbetrag |
---|---|---|---|---|
1 | --- | --- | 125 | 125 |
2 | 316 | 689 | 125 | 770 |
3 | 545 | 1.298 | 125 | 1.262 |
4 | 728 | 1.612 | 125 | 1.775 |
5 | 901 | 1.995 | 125 | 2.005 |
Quelle: Bundesgesundheitsministerium (Stand 2017)
Nehmen Sie bei Bedarf Kontakt mit der Pflegekasse oder der privaten Krankenkasse auf. Wichtig ist, dass diese Leistungen rechtzeitig beantragt werden, eine rückwirkende Auszahlung ist nicht möglich. Die gesetzliche Pflegeversicherung kann als eine Art Teilkasko-Versicherung angesehen werden, den kompletten Aufwand deckt sie nicht ab. Die Versorgungslücke kann durchaus EUR 2.500 pro Monat betragen. Eine Pflegezusatzversicherung springt für diese Differenz ein (je nach Ausgestaltung auch nur teilweise!). Interessant ist diese Versicherung für folgende Personengruppen:
Vorteilhaft ist, dass Versicherungsgesellschaften Kunden nicht wegen Vorerkran- kungen ablehnen dürfen. Die Versicherungen sind daher jedoch oft teurer, da die Gesellschaften automatisch einen Risikoaufschlag einkalkulieren. Auch wird die Versorgungslücke mit diesen Versicherungen oft nicht abgedeckt.
Sie ist mit einer Lebensversicherung vergleichbar. Sie hat etwas den Charakter einer Geldanlage, womit stabile Beiträge möglich sind. Die Beitragszahlungen können (vorübergehend) gesenkt werden, was jedoch später die Leistungen im Pflegefall reduzieren. Unabhängig von den tatsächlichen Kosten erhält der Versicherte eine nach Pflegegrad gestaffelte Rente, die steuerfrei ausbezahlt wird. Diese Produkte sind teurer als Pflegetagegeldversicherungen.
Es wird – abhängig vom Pflegegrad – Geld an den Versicherten ausbezahlt, das aber frei verwendet werden kann. Die Beiträge für die Versicherung müssen später weiterbezahlt werden! Dieses Produkt sollten daher nur Menschen abschließen, die sich auch später noch diese Aufwände leisten können. Falls die Versicherung aus Kostengründen gekündigt werden muss, entfällt der Versicherungsschutz!
Sie wiederum erstattet die tatsächlich angefallenen Kosten von häuslicher oder stationärer Pflege. Sie ist daher deutlich unflexibler als die Pflegerentenversicherung, deren Auszahlungen beliebig verwendet werden können. Anderseits werden die Kosten auch bei Preissteigerung (z.B. durch Inflation) automatisch beglichen.
Wer darüber nachdenkt, seinen Lebensabend im Ausland (insb. außerhalb der EU) zu verbringen, muss unbedingt klären, ob seine Versicherung auch in dem angedachten Wohnsitzland Leistungen erbringt. Schwierig ist die Frage zu beantworten, wann der richtige Zeitpunkt ist, um eine Pflegezusatzversicherung abzuschließen. In jungen Jahren wird dieses unangenehme Thema meist auf später verschoben. Im Alter ist die Notwendigkeit einer solche Absicherung schon eher vorhanden, nur dann sind die Tarife nur noch teuer (mit entsprechenden Risikozuschlägen) und mit Gesundheitsprüfung abschließbar. Davon abgesehen kann auch ein junger Mensch, z.B. durch Unfall, zum Pflegefall werden.
Die Absicherung von rechtlichen Risiken ist überlegenswert. Auch dieser Vertrag sollte regelmäßig überprüft werden: Arbeitsrecht wird überflüssig, durch den Umzug vom eignen Haus in eine Mietwohnung kann der Mieterschutz sinnvoll werden.
Im Erwerbsleben ist es wichtig, das Unfallrisiko abzusichern. Nach einer schweren Verletzung ist es evtl. nicht mehr (oder nur noch eingeschränkt) möglich, dem bisherigen Beruf nachzugehen. Dies ist mit entsprechenden Gehaltseinbußen verbunden, die durch die Unfallversicherung abgedeckt werden können. Dieses Risiko ist im Ruhestand nicht mehr gegeben.
Allerdings ist noch das Risiko vorhanden, dass Sie nach einem Unfall gehandicapt sind und daher ihr Haus barrierefrei umbauen müssen. Eine Unfallversicherung deckt diese mitunter sehr teuren Baumaßnahmen ab. Sie müssen abwägen, ob Sie entsprechende Risiken absichern möchten. Durch eine Reduzierung der Versicherungssumme lassen sich Beiträge sparen.
Dieses Produkt macht nur noch Sinn, sofern Schulden vorhanden sind, um die Familie im Todesfall abzusichern.
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Diese Versicherungsprodukte können Sie kündigen – am besten sofort. Mit dem eingesparten Geld ist sicher ein schöner Restaurantbesuch, wenn nicht sogar ein kleiner Urlaub möglich.
Der Versicherungsvertrag läuft nicht zwangsläufig aus, wenn Sie in den Ruhestand gehen (z.B. gerade bei vorzeitigem Renteneintritt). Kündigen Sie die Versicherung daher rechtzeitig.
Eine Sterbegeld-Versicherung wird meistens von Menschen abgeschlossen, die ihre Angehörigen nicht mit ihren Bestattungskosten belasten wollen. Sie ist eigentlich eine kleine Kapitallebensversicherung. Gängige Versicherungssumme sind dabei z.B. EUR 7.500 oder EUR 5.000. Dieser Betrag wird nach dem Tod an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Dafür müssen Sie monatliche Beiträge leisten, wobei das meiste wird gar nicht ange- spart, sondern für Verwaltungs- und Vertriebskosten der Versicherungsgesellschaft verwendet wird.
Oftmals werden Sterbegeldversicherung erst in höherem Alter abgeschlossen, z.B. mit 65 Jahren und einer Laufzeit von 20 Jahren. Bei einer Versicherungssumme von EUR 5.000 werden jedoch über EUR 7.000 an Beiträgen einbezahlt. Besser wäre es, diese Beträge auf einem Tagesgeldkonto anzusparen. Selbst wenn dies gar nicht verzinst würde, bleibt mehr übrig. Die Erben können damit die geplanten Beerdigungskosten bezahlen und es bleiben noch über EUR 2.000 übrig.
Sie sehen, bei Versicherungen besteht viel Optimierungspotential. Selbst wenn Sie für bestimmte Risiken weiterhin den Versicherungsschutz nutzen wollen sollten Sie Ihre Produkte regelmäßig überprüfen lassen. In den meisten Fällen gibt es gute Alternativen. Entweder können Sie die gleiche Leistung zu einem günstiger Preis beziehen. Oder Sie bezahlen zwar die selbe Versicherungsprämie wie bislang, erhalten dafür aber einen umfangreicheren Versicherungsschutz.
Bei Fragen zu diesen Themen sind wir gerne für Sie da. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.
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