Am 19.10.2019 erschien im Kreisboten ein neuer Artikel von Florian Herfurth, Gründer der Finanzboutique. Darin geht es um Negativzinsen – und wie man sich davor schützen kann.
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Am 19.10.2019 erschien im Kreisboten ein neuer Artikel von Florian Herfurth, Gründer der Finanzboutique. Darin geht es um Negativzinsen – und wie man sich davor schützen kann.
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Die Europäische Zentralbank hält an Ihrer Niedrigzinspolitik fest. Dies setzt Banken zunehmend unter Druck. Seit über fünf Jahren müssen sie für ihre eigenen Einlagen bei der EZB einen Strafzins von -0,4% entrichten. Früher erzielten die Kreditinstitute einen nicht unerheblichen Anteil ihres Gewinns aus dem Zinsgeschäft, welcher aufgrund dieser Problematik gravierend eingebrochen ist. Verschiedene Banken haben bereits Negativzinsen für Privatanleger eingeführt oder wägen dies nun intensiv ab.
In Baden-Württemberg denken gerade die Sparkassen darüber nach, Negativzinsen nicht nur Unternehmenskunden sondern auch Privatpersonen zu belasten (siehe Bericht des Handelsblatts vom 24.07.2019). Für die ohnehin gebeutelten Sparer wäre dies ein weiterer Schritt zur kontinuierlichen Vermögensenteignung. Die Inflationsrate schlägt bereits mit durchschnittlich mit 2% (= Ziel der EZB) zu Buche. Sollten nun auch noch Negativzinsen belastet werden, wäre dies eine Reduzierung der Kaufkraft von ungefähr 2,5% pro Jahr. Nach zehn Jahren würden nur noch 75% des bisherigen Netto-Vermögens übrig bleiben.
In einer Umfrage der Bundesbank bei über 1.500 deutschen Banken im August 2017 gab jedes zweite Kreditinstitut an bereit zu sein, bei anhaltend niedrigem oder sogar weiter sinkenden Zinsniveau auch Negativzinsen an Privatpersonen weiterzugeben. Damals war dies nur bei jeder zwölften Bank der Fall, und dann zumeist erst bei größeren Vermögen. Im August 2018 gab die Hamburger Sparkasse bekannt, vermögenden Privatkunden ab einer Einlagesumme von EUR 500.000 mit -0,4% (analog dem EZB-Stafzins für Banken) zu belasten (siehe Fokus-Bericht vom 23.08.2018). Bereits 2016 führte die Raiffeisenbank Gmund am Tegernsee eine solche Maßnahme ein, um keine zusätzliche Belastung in Ihren Büchern zu haben (siehe Merkur-Bericht vom 11.08.2016).
Da sich die Tendenz zu Negativzinsen für Privatpersonen fortsetzt sollten Sie prüfen, welche Gegenmaßnahmen Sie ergreifen können. Wir empfehlen dazu folgende Schritte:
Es ist (noch) kein Anlass zur Panik geboten. Sollten Sie von Ihrer Bank über die Einführung von Negativzinsen für Privatpersonen informiert werden, ist ein Wechsel der Bankverbindung sehr überlegenswert. Nutzen Sie die oben beschriebenen Gegenmaßnahmen. Bei Fragen sind wir telefonisch und persönlich gerne für Sie da.
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