
Der goldene Herbst · Folge 7 · 21. September 2026 · 26 Minuten
Alle Zahlen der Folge zum Nachschlagen — Freibeträge, Musterrechnung, die Termine in Karlsruhe und das vollständige Transkript.
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Stand: 21. September 2026Diese Seite bezieht sich auf einen laufenden Diskussions- und Verfahrensstand. Es ist nichts beschlossen — es gibt bis heute keinen Gesetzentwurf der Bundesregierung und auch keinen Referentenentwurf aus dem Finanzministerium. Prüfen Sie den Stand neu, wenn Sie diese Seite später lesen.
In Folge 7 des Podcasts „Der goldene Herbst" geht es um die Reform der Erbschaftsteuer — und um die Frage, was sie für Ihre eigene Planung bedeutet. Die Folge nennt viele Zahlen, und niemand kann sie im Auto mitschreiben. Auf dieser Seite finden Sie alle Beträge, die vollständige Musterrechnung und die Quellen zum Nachlesen.
Ende August hat das Statistische Bundesamt gemeldet, dass die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer 2025 mit 21,4 Milliarden Euro einen neuen Höchstwert erreicht hat. Die Schlagzeilen lauteten entsprechend. Beim Nachrechnen zeigt sich ein anderes Bild: Festgesetzt ist nicht gezahlt, und der Anstieg stammt fast vollständig aus den ganz großen Übertragungen. Für normale Familien ist ein anderer Punkt entscheidend — die Zehn-Jahres-Frist bei den Freibeträgen.
Tabelle 1 — Erbschaft- und Schenkungsteuer 2025
| Kennzahl | Wert 2025 | Veränderung zum Vorjahr |
|---|---|---|
| Festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer | 21,4 Mrd. € | + 60,8 % |
| davon Erbschaftsteuer | 13,3 Mrd. € | + 57,1 % |
| davon Schenkungsteuer | 8,1 Mrd. € | + 67,3 % |
| Tatsächlich vereinnahmt (kassenmäßig) | rund 15,4 Mrd. € | Vorjahr rund 10 Mrd. € |
| Steuererlasse aus der Verschonungsbedarfsprüfung | 3,7 Mrd. € | + 9,9 % |
| Festgesetzte Steuer bei Übertragungen ab 20 Mio. € | — | + 146,8 % |
| davon getragen von Anteilen an Kapitalgesellschaften | — | + 128,9 % |
Der Unterschied zwischen festgesetzter und tatsächlich gezahlter Steuer erklärt sich unter anderem daraus, dass ein Teil später wieder erlassen wird. Und der Anstieg kommt fast vollständig aus einem einzigen Segment — den ganz großen Übertragungen, überwiegend Unternehmensanteile.
Tabelle 2 — Persönliche Freibeträge (Stand 2026, seit 2009 unverändert)
| Empfänger | Freibetrag |
|---|---|
| Ehegatten und eingetragene Lebenspartner | 500.000 € |
| Kinder und Stiefkinder (je Elternteil) | 400.000 € |
| Enkel (je Großelternteil) | 200.000 € |
| Eltern und Großeltern im Erbfall | 100.000 € |
| Geschwister, Nichten, Neffen, Schwiegerkinder | 20.000 € |
| Alle übrigen Empfänger | 20.000 € |
Diese Freibeträge leben nach zehn Jahren wieder auf.
Bei einem Ehepaar gilt das doppelt: Ein Kind kann von Vater und Mutter jeweils 400.000 Euro bekommen — also 800.000 Euro je Zehnjahreszeitraum, steuerfrei. Bei zwei Kindern sind es 1,6 Millionen Euro.
Tabelle 3 — Steuersätze in Steuerklasse I
| Steuerpflichtiger Erwerb bis … | Steuersatz |
|---|---|
| 75.000 € | 7 % |
| 300.000 € | 11 % |
| 600.000 € | 15 % |
| 6.000.000 € | 19 % |
| 13.000.000 € | 23 % |
| 26.000.000 € | 27 % |
| darüber | 30 % |
Das folgende Beispiel ist ein konstruiertes Musterbeispiel. Die Personen gibt es nicht, die Zahlen sind gerundet. Es dient der Veranschaulichung der Größenordnung und ist keine Empfehlung für den Einzelfall.
Ausgangslage: Frau Berger, verwitwet, 62 Jahre alt, ein Sohn. Vermögen: eine vermietete Wohnung und ein Depot, zusammen 1,6 Millionen Euro.
Tabelle 4 — Drei Wege, ein Vermögen
| Weg A: nichts tun | Weg B: früh beginnen | Weg B, aber Erbfall mit 75 | |
|---|---|---|---|
| Schenkung mit 62 | — | 400.000 € → 0 € Steuer | 400.000 € → 0 € Steuer |
| Schenkung mit 72 | — | 400.000 € → 0 € Steuer | 400.000 € (wird hinzugerechnet) |
| Erbfall | 1.600.000 € | 800.000 € | 800.000 € + 400.000 € |
| Freibetrag | 400.000 € | 400.000 € | 400.000 € |
| Steuerpflichtiger Erwerb | 1.200.000 € | 400.000 € | 800.000 € |
| Steuersatz | 19 % | 15 % | 19 % |
| Erbschaftsteuer | 228.000 € | 60.000 € | 152.000 € |
Tabelle seitlich verschiebbar →
Gleiches Vermögen, gleiche Familie — der Unterschied ist Zeit
Erbschaftsteuer im konstruierten Musterbeispiel. Balkenlänge im Verhältnis zum höchsten Wert.
Der Haken: Weg B funktioniert nur, wenn zwischen der letzten Schenkung und dem Erbfall wieder zehn volle Jahre liegen. Frau Berger muss also 82 werden. Stirbt sie mit 75, wird die Schenkung aus dem Alter 72 wieder hinzugerechnet — aus 60.000 Euro werden rund 152.000 Euro. Immer noch besser als 228.000 Euro, aber eben nicht das, was auf dem Papier stand.
Vermögen kann man aufbauen. Beratung kann man einkaufen. Zeit kann man nicht nachkaufen.
Im Oktober stehen zwei Verhandlungstage an. Sie betreffen unterschiedliche Fragen — die eine richtet sich auf die Bewertung, die Freibeträge und den Tarif, die andere auf die Verschonung von Betriebsvermögen.
Tabelle 5 — Die beiden Verhandlungstermine
| Termin | Verfahren | Gegenstand |
|---|---|---|
| Montag, 12.10.2026, 14 Uhr | Normenkontrollantrag der Bayerischen Staatsregierung | Bewertung von Grundbesitz, persönliche Freibeträge, Steuersätze, Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Gerügt wird, dass Freibeträge und Tarif nie an die Preisentwicklung angepasst wurden. |
| Dienstag, 13.10.2026, 10 Uhr | Verfassungsbeschwerde | Verschonung von Betriebsvermögen. Ausgangsfall: Ein Erbe hat von seiner Tante ausschließlich privates Vermögen geerbt und sieht sich gegenüber Erben von Betriebsvermögen benachteiligt. |
Eine mündliche Verhandlung ist noch kein Urteil. Beim letzten Verfahren lagen zwischen der Verhandlung im Juli 2014 und dem Urteil im Dezember 2014 rund fünf Monate. Damals ließ das Gericht die alten Regeln bis zum 30.06.2016 weitergelten; die Neuregelung wirkte anschließend auf den 01.07.2016 zurück. Genau deshalb ist es riskant, eine Übertragung „schnell noch" in eine Frist hineinzuschieben, die noch gar nicht feststeht.
Tabelle 6 — Zwei Vorschläge im Vergleich
| SPD-Konzeptpapier „FairErben" (13.01.2026) | DIW Berlin (Wochenbericht 4/2026) | |
|---|---|---|
| Grundidee | Einmaliger Lebensfreibetrag statt wiederkehrender Freibeträge | Vergünstigungen abbauen, dafür Lebensfreibeträge |
| Lebensfreibetrag | 1 Mio. € pro Person: 900.000 € für Erwerbe in der Familie, 100.000 € für entferntere oder nicht verwandte Empfänger | 1 Mio. € für enge Angehörige, 100.000 € für Geschwister, 50.000 € für alle übrigen |
| Zehn-Jahres-Frist | entfällt | entfällt |
| Steuerklassen | sollen wegfallen | — |
| Tarif | keine Aussage zu den Steuersätzen | Vier statt sieben Stufen: 15 / 20 / 25 / 30 % für Steuerklasse I; Klassen II und III jeweils 5 Punkte höher |
| Familienheim | steuerfrei, wenn die Kinder darin wohnen bleiben | — |
| Unternehmensvermögen | Freibetrag 5 Mio. € statt der heutigen Verschonungsregeln; Stundung bis zu 20 Jahre, gekoppelt an den Erhalt von Arbeitsplätzen | Privilegien für Unternehmensübertragungen und vermietete Wohnimmobilien entfallen |
| Erwartete Wirkung | — | Entlastung für Erbschaften bis 5 Mio. €; Zahl der Steuerpflichtigen −53,4 %; Mehraufkommen rund 2,3 Mrd. € |
Aus der Union kommt klare Ablehnung von Mehrbelastungen, vor allem mit Blick auf Familienunternehmen. Wirtschaftsverbände und mehrere Ökonominnen und Ökonomen halten eine höhere Belastung von Unternehmensvermögen in der aktuellen Investitionslage für riskant. Beschlossen ist nichts.
Die Reform wäre also nicht schlicht teurer für alle. Sie wäre anders verteilt.
Das vollständige Gespräch zum Mitlesen, mit Zeitmarken. Gesprochene Sprache, für die Lesbarkeit behutsam geglättet.
[00:00]Vor ein paar Wochen rief mich ein Mandant an. Er hatte die Zeitung noch in der Hand. Ich konnte das Rascheln hören. „Herr Herfurth", sagte er, „Rekord bei der Erbschaftsteuer, 21 Milliarden — sollen wir jetzt schnell noch alles auf die Kinder überschreiben, bevor die Politik zugreift?"
[00:22]Ich habe ihn um einen Moment Geduld gebeten. Und dann habe ich getan, was ich in solchen Fällen immer tue: Ich habe die Zahl nachgerechnet.
[00:34]Was ich gefunden habe, stand so nicht in der Überschrift. Es war, ehrlich gesagt, interessanter. Was ich ihm geantwortet habe, erzähle ich Ihnen am Ende dieser Folge. Vorher möchte ich Ihnen zeigen, worüber gerade wirklich verhandelt wird — und warum in meinem Kalender zwei Tage im Oktober rot angestrichen sind.
[01:34]Herzlich willkommen beim „goldenen Herbst", dem Podcast für Ihren selbstbestimmten Ruhestand. Ich bin Florian Herfurth, bankenunabhängiger Ruhestands- und Nachfolgeplaner, und ich sitze wieder hier in meinem Büro in Kempten im schönen Allgäu.
[01:53]Heute geht es um die Erbschaftsteuer — genauer: um die Reform, über die seit Monaten gesprochen wird. Und ich sage Ihnen gleich zu Beginn zwei Dinge, damit wir uns richtig verstehen.
[02:08]Erstens: Diese Folge hat ein Verfallsdatum. Die meisten Folgen hier können Sie in zwei Jahren noch hören, und alles stimmt noch. Diese nicht. Es ist nichts beschlossen. Es gibt bis heute keinen Gesetzentwurf der Bundesregierung. Nicht einmal einen Referentenentwurf aus dem Finanzministerium.
[02:30]Wenn Sie das in einem halben Jahr hören, prüfen Sie den Stand bitte neu. Ich sage Ihnen im Laufe der Folge, woran Sie das erkennen.
[02:40]Zweitens: Ich mache keine Rechtsberatung, und ich mache keine Steuerberatung. Ich mache die Stufe davor.
[02:49]Die Stufe, auf der Sie sich einen Überblick verschaffen können und entscheiden, ob und worin Sie überhaupt Handlungsbedarf haben. Was danach kommt, gehört in die Hände von Notar, Anwalt und Steuerberater. Ich arbeite mit diesen Leuten zusammen. Nicht gegen sie.
[03:09]Und noch etwas, weil das Thema politisch ist: Ich ordne Vorschläge zu, aber ich bewerte sie nicht. Sie hören hier keine Parteipolitik. Sie hören, was auf dem Tisch liegt — und was es für Ihre Planung bedeuten würde.
[03:29]Fangen wir bei der Zahl an, die meinen Mandanten aufgeschreckt hat. Ende August hat das Statistische Bundesamt die Zahlen für 2025 veröffentlicht. Die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer lag bei 21,4 Milliarden Euro.
[03:51]Das sind rund 61 Prozent mehr als im Jahr davor. Auf die Erbschaften entfielen 13,3 Milliarden, auf die Schenkungen 8,1 Milliarden.
[04:05]Das ist der höchste Wert, der je gemessen wurde — so weit die Schlagzeile. Nur: festgesetzt ist nicht gezahlt. Tatsächlich in der Kasse gelandet sind im selben Jahr rund 15,4 Milliarden.
[04:22]Im Jahr davor waren es rund 10. Ein Teil der festgesetzten Steuer wird nämlich später wieder erlassen. Allein 3,7 Milliarden über eine Prüfung, die es beim Betriebsvermögen gibt.
[04:38]Und dann kommt der Punkt, der mir wichtig ist. Der Anstieg kommt fast vollständig aus einer einzigen Ecke: den ganz großen Übertragungen ab 20 Millionen Euro. Dort hat sich die festgesetzte Steuer im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt — vor allem, weil Unternehmensanteile übertragen wurden.
[05:01]Mit dem Reihenhaus hier in Kempten im Allgäu oder bei Ihnen in der Nähe hat das nichts zu tun. Die Schlagzeile „Der Staat greift jetzt zu" stimmt so also nicht. Etwas anderes stimmt aber — und das ist der unbequemere Teil.
[05:20]Die persönlichen Freibeträge wurden seit 2009 nicht mehr angehoben. Immobilienwerte und Depotwerte sind seitdem deutlich gestiegen. Das heißt: dieselbe Familie, dasselbe Haus, dieselbe Lebensleistung …
[05:38]… und trotzdem rutscht sie heute in die Steuer, während sie vor 15 Jahren darunter geblieben wäre.
[05:47]Dazu passt eine zweite Zahl aus derselben Statistik: Die Schenkungsteuer ist noch stärker gestiegen als die Erbschaftsteuer — um rund 67 Prozent.
[06:00]Das passt zu dem, was ich in meiner eigenen Praxis sehe. Es wird deutlich mehr zu Lebzeiten übertragen als noch vor ein paar Jahren. Manches davon ist gut überlegt, manches schlicht Nervosität.
[06:16]Die Erbschaftsteuer trifft längst nicht mehr nur „die anderen". Sie trifft zunehmend Leute mit einem Haus in ordentlicher Lage und einem Wertpapierdepot, das gut gelaufen ist. Also womöglich Sie.
[06:32]Karlsruhe verhandelt an zwei Tagen. Am Montag, den 12. Oktober, geht es um einen Antrag des Freistaats Bayern.
[06:42]Und da stehen genau die Punkte auf dem Zettel, über die wir eben gesprochen haben: die Bewertung von Immobilien, die persönlichen Freibeträge, die Steuersätze — und die Frage, ob der Bund für diese Steuer überhaupt zuständig ist. Der Vorwurf aus München ist im Kern derselbe, den ich Ihnen gerade vorgerechnet habe:
[07:06]Freibeträge und Steuersätze wurden nie an die Preisentwicklung angepasst. Am Dienstag, den 13. Oktober,
[07:15]geht es dann um etwas anderes: um die weitgehende Verschonung von betrieblichem Vermögen. Dahinter steht ein Fall, den man in zwei Sätzen erzählen kann. Ein Mann hat von seiner Tante geerbt —
[07:31]ausschließlich privates Vermögen, ein Wertpapierdepot und Grundbesitz. Er sagt: Hätte meine Tante mir stattdessen einen Betrieb hinterlassen, wäre ein großer Teil davon steuerfrei geblieben. So aber zahle ich voll. Das, sagt er, benachteiligt mich.
[07:51]Ob er damit recht hat, entscheide nicht ich. Und es entscheidet auch nicht die Politik. Das entscheidet Karlsruhe. Drei Dinge sollten Sie dazu wissen. Erstens: Eine mündliche Verhandlung ist noch kein Urteil. Beim letzten Mal lagen zwischen der Verhandlung im Juli und dem Urteil im Dezember rund fünf Monate.
[08:16]Wer Ihnen im Oktober erzählt, jetzt sei alles entschieden, war nicht dabei.
[08:22]Zweitens: Das Gericht hat die Erbschaftsteuer in den vergangenen Jahrzehnten schon mehrfach beanstandet. Jedes Mal endete das gleich: Der Gesetzgeber bekam eine Frist und musste nachbessern. Drittens — und das ist der Punkt für Sie:
[08:42]Wenn die heutigen Regeln fallen, ist die Erbschaftsteuer nicht plötzlich abgeschafft. Beim letzten Mal ließ das Gericht die alten Regeln bis zu einem Stichtag weitergelten und gab dem Gesetzgeber eine Frist. Die Neuregelung wirkte anschließend auf diesen Stichtag zurück.
[09:04]Das ist der Grund, warum ich niemandem raten würde, eine Übertragung schnell noch in eine Frist hineinzuschieben, die noch gar nicht feststeht.
[09:16]Schauen wir uns an, was an Vorschlägen kursiert. Ich nenne Ihnen, von wem was kommt — und dann halte ich mich mit meiner Meinung zurück.
[09:28]Im Januar hat die SPD ein Konzeptpapier vorgelegt, überschrieben mit „FairErben". Der Kern: ein einmaliger Lebensfreibetrag von 1 Million Euro pro Person. Davon 900.000 für Erwerbe innerhalb der Familie,
[09:48]100.000 für entferntere oder nicht verwandte Empfänger. Einmal im Leben.
[09:57]Und damit würde die Zehn-Jahres-Frist, die wir heute haben, entfallen. Die Steuerklassen sollen wegfallen.
[10:06]Das selbst genutzte Elternhaus soll steuerfrei bleiben, wenn die Kinder darin wohnen bleiben. Für Unternehmensvermögen ist ein Freibetrag von 5 Millionen vorgesehen. Dafür sollen die heutigen Verschonungsregelungen verschwinden.
[10:25]Gestundet werden könnte über bis zu 20 Jahre, gekoppelt daran, dass die Arbeitsplätze erhalten bleiben.
[10:33]Was in diesem Papier nicht steht: wie hoch die Steuersätze sein sollen.
[10:41]Das ist keine Kleinigkeit. Ein Freibetrag ohne Tarif ist ein halbes Bild. Aus der Wissenschaft kommt ein ähnlicher Gedanke. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung schlägt vor:
[10:56]Vergünstigungen abbauen, dafür Lebensfreibeträge einführen — eine Million für enge Angehörige, 100.000 für Geschwister, 50.000 für alle anderen. Und statt der heutigen sieben Tarifstufen nur noch vier, zwischen 15 und 30 Prozent für nahe Angehörige.
[11:19]Für entferntere Verwandte läge es jeweils höher. Nach dieser Rechnung würden Erbschaften bis 5 Millionen entlastet. Die Zahl der Steuerpflichtigen könnte sich mehr als halbieren, und dem Staat bliebe langfristig ein Mehraufkommen von rund 2,3 Milliarden.
[11:43]Und die Gegenseite: Aus der Union kommt eine klare Ablehnung, vor allem mit Blick auf Familienunternehmen.
[11:53]Wirtschaftsverbände und Ökonomen halten eine höhere Belastung von Unternehmensvermögen in der aktuellen Investitionslage für riskant.
[12:04]Sie hören: Das ist kein fertiger Plan, das ist eine Debatte. Und deshalb noch ein Satz, an dem Sie den Stand erkennen. Es gibt keinen Gesetzentwurf der Bundesregierung. Nicht einmal einen Referentenentwurf aus dem Finanzministerium. Im Bundestag liegen einzelne Vorstöße aus der Opposition,
[12:27]bis hin zu einem eigenen Gesetzentwurf. Eine Mehrheit dafür hat keiner. Solange das so ist, ist alles, was Sie dazu lesen, ein Vorschlag. Kein Gesetz.
[12:42]Jetzt kommt der Teil, um den es mir in dieser Folge eigentlich geht. Und der steht in keiner Schlagzeile, weil er zu unspektakulär ist.
[12:52]Heute funktioniert das so: Ein Kind kann von jedem Elternteil 400.000 Euro steuerfrei bekommen. Unter Ehegatten sind es 500.000 Euro. Und das ist der entscheidende Satz: Dieser Freibetrag lebt nach zehn Jahren wieder auf. Er ist nicht einmalig. Es ist eine Uhr, die immer wieder von vorn läuft.
[13:19]Und weil das gern untergeht: Bei einem Ehepaar gilt das zweimal. Ein Kind kann von Vater und Mutter jeweils 400.000 bekommen — also 800.000 Euro alle zehn Jahre steuerfrei. Bei zwei Kindern sind es entsprechend 1,6 Millionen.
[13:42]Diese Zahlen kennen die wenigsten, mit denen ich spreche. Sie sind größer, als die meisten vermuten.
[13:51]Aber eben nur, wenn man früh genug anfängt. Ein Lebensfreibetrag würde genau diese Uhr abschaffen. Einmal im Leben — und dann ist Schluss.
[14:04]Ich rechne Ihnen das an einem konstruierten Musterbeispiel vor. Die Person gibt es nicht, die Zahlen sind gerundet und so gewählt, dass man sie im Kopf behalten kann. Bitte übertragen Sie sie nicht auf Ihre eigene Lage. Dafür sind die Verhältnisse zu verschieden.
[14:24]Also: Frau Berger, verwitwet, 62 Jahre alt, ein Sohn. Ihr Vermögen: eine vermietete Wohnung und ein Depot, zusammen 1,6 Millionen Euro.
[14:38]Weg A — sie tut nichts. Irgendwann kommt der Erbfall. Der Sohn erbt 1,6 Millionen Euro. Ein Freibetrag von 400.000 Euro. Steuerpflichtig bleiben 1,2 Millionen Euro. Die Steuer darauf: 228.000 Euro.
[14:59]Weg B — sie fängt heute an. Mit 62 überträgt sie 400.000. Steuer: 0 Euro. Gut zehn Jahre später, mit 72, noch einmal 400.000. Steuer wieder 0, weil der Freibetrag neu aufgelebt ist.
[15:20]Bleiben 800.000, die später vererbt werden.
[15:26]Davon wieder 400.000 frei. Steuerpflichtig sind 400.000. Die Steuer: 60.000 Euro. 228.000 gegen 60.000.
[15:43]168.000 Euro Unterschied — bei exakt demselben Vermögen, derselben Familie, demselben Ziel. Kein Trick, kein Modell, kein Produkt. Nur Zeit.
[16:01]Und jetzt der Haken, der die ganze Sache erst erklärt: Das funktioniert nur, wenn zwischen der letzten Schenkung und dem Erbfall wieder zehn volle Jahre liegen.
[16:16]Frau Berger muss also 82 werden. Stirbt sie mit 75, wird die Schenkung aus dem Alter 72 wieder hinzugerechnet. Aus 60.000 Euro werden dann 152.000. Immer noch besser als 228.000 — aber eben nicht das, was auf dem Papier stand.
[16:41]Und deshalb sage ich: Vermögen kann man aufbauen. Beratung kann man einkaufen. Zeit kann man nicht nachkaufen.
[16:53]Und jetzt legen Sie darauf den Reformvorschlag: ein Lebensfreibetrag von 900.000 Euro. Einmal. Was darüber hinausgeht, ist steuerpflichtig.
[17:07]Wie hoch die Steuer dann wäre, kann ich Ihnen nicht sagen, denn zu den Steuersätzen schweigt das Papier. Deshalb rechne ich an dieser Stelle bewusst nicht weiter. Ich erfinde keine Zahlen.
[17:22]Aber eines lässt sich auch ohne Tarif sagen: Die Wiederholung fällt weg. Und damit fällt der einzige Hebel weg, den Sie heute ganz allein in der Hand haben.
[17:36]Damit kein falscher Eindruck entsteht: Die Reform wäre nicht schlicht teurer für alle. Wer verwitwet ist und ein Kind hat, stünde mit 900.000 besser da als heute mit 400.000.
[17:50]Enkel wären deutlich besser gestellt — die haben heute nur 200.000 je Großelternteil. Teurer würde es für Ehepaare, die früh angefangen haben und die Uhr mehrfach nutzen wollen:
[18:04]900.000 einmalig gegen 800.000 je Zehnjahreszeitraum. Sie wäre also nicht teurer, sondern anders verteilt. Und wer Ihnen etwas anderes erzählt, verkauft Ihnen wahrscheinlich gerade etwas.
[18:22]Jetzt könnte man trotzdem denken: also schnell, bevor sich etwas ändert. Genau das war ja die Frage meines Mandanten. Und meine Antwort darauf ist ein klares Nein. Eine Schenkung ist endgültig.
[18:36]Sie können sie nicht zurückholen, weil sich Ihre Lebensumstände ändern. Ich sage Ihnen, wie so etwas in der Praxis aussieht. Ein Ehepaar überträgt das Miethaus komplett auf die Tochter, weil jemand gesagt hat, man müsse jetzt handeln.
[18:53]Vier Jahre später wird ein Pflegefall daraus. Das Geld wird knapp — und die Mieteinnahmen, die genau dafür gedacht waren, gehören jemand anderem. Die Tochter will helfen, keine Frage. Aber jetzt hängt die Versorgung der Eltern an der Bereitschaft eines Menschen statt an ihrem Eigentum.
[19:14]Das ist ein schlechter Tausch, und er ist nicht mehr rückgängig zu machen. Deshalb gehört diese Frage immer in das größere Bild, das Sie aus Folge 6 kennen: das magische Viereck der Vermögensnachfolge.
[19:30]Familie, Vermögen, Recht, Steuern. Vier Ecken. Die Steuer ist eine davon.
[19:38]Und sie ist die unwichtigste, wenn die Ecke Familie nicht trägt. Es gibt übrigens Wege, Vermögen zu übertragen und trotzdem die Erträge oder das Wohnrecht zu behalten. Das ist ein eigenes Thema, das ich Ihnen in einer anderen Folge in Ruhe erklären möchte, weil es zu wichtig für zwei Sätze zwischendurch ist.
[20:00]Denn die meisten Menschen, die zu mir kommen, haben keine falsche Planung. Sie haben gar keine. Und sie merken es nicht, weil es nicht weh tut, solange nichts passiert. Sie kennen den Satz von mir: Die meisten Menschen wissen nicht, was sie nicht wissen.
[20:19]Bei der Erbschaftsteuer ist das besonders teuer, weil der Preis erst dann sichtbar wird, wenn derjenige, der ihn hätte vermeiden können, nicht mehr gefragt werden kann.
[20:33]Damit das alles nicht nur ein interessanter Podcast bleibt, gebe ich Ihnen drei Schritte mit. Alle drei können Sie selbst tun — ohne mich, ohne Termin und ohne Geld auszugeben.
[20:45]Erstens: Schreiben Sie auf, was Ihnen gehört. Mit heutigen Werten, nicht mit den Werten von damals. Immobilien, Konten, Depots, Versicherungen, der Betrieb, falls es einen gibt. Eine Seite reicht. Die meisten sind an dieser Stelle schon überrascht.
[21:04]Zweitens: Rechnen Sie den heutigen Stand einmal durch. Was wäre, wenn es heute so weit wäre? Wer bekommt was, und was ginge an das Finanzamt? Ich nenne das Probesterben. Das klingt unangenehm, ist aber die nüchternste halbe Stunde, die Sie Ihrer Familie schenken können.
[21:28]Und solange Sie das nicht wissen, ist jede Diskussion über Reformen Kaffeesatzleserei. Und weil Sie das dabei merken werden: Fast immer liegt die Überraschung nicht bei der Steuer, sondern bei der Verteilung. Wer bekommt das Haus? Wer bekommt das Depot? Und was macht derjenige, der das Haus bekommt,
[21:52]wenn er den anderen auszahlen soll und das Geld dazu nicht hat? Das ist die Frage, an der Familien zerbrechen. Nicht der Steuerbescheid.
[22:04]Drittens: Schauen Sie auf die Uhr. Wann haben Sie zuletzt etwas übertragen? Wenn die Antwort „noch nie" lautet, dann heißt das nicht, dass Sie etwas versäumt haben. Das heißt, dass Ihre Zehn-Jahres-Frist noch gar nicht läuft. Und eine Uhr, die nicht läuft, holt auch nichts auf.
[22:28]Bleibt die Frage vom Anfang: Was habe ich meinem Mandanten geantwortet? Ich habe gesagt: Nein, überschreiben Sie jetzt nichts schnell, nur weil eine Zahl in der Zeitung steht. Aber fangen Sie an zu rechnen.
[22:45]Denn wenn sich etwas ändert, ändert es sich nicht rückwirkend für das, was Sie schon getan haben. Es ändert sich für alles, was Sie danach noch vorhatten. Am Ende von Folge 6 habe ich einen Satz gesagt, den ich hier einlösen wollte: Wer abwartet, bis etwas beschlossen ist, hat den Gestaltungsspielraum meistens schon verloren.
[23:11]Bei der Erbschaftsteuer ist dieser Spielraum keine Meinung und kein Modell. Er ist eine Uhr — und die läuft für jeden von uns gleich schnell.
[23:22]Wenn Sie das für Ihre eigene Lage noch einmal durchgehen wollen: Auf meiner Website können Sie einen Fall-Check zur Nachfolgeplanung buchen. Ein Gespräch, in dem wir sortieren, was bei Ihnen überhaupt zu tun ist — und wenn ja, was zuerst.
[23:39]Den Link finden Sie in den Shownotes und auf florian-herfurth.de. Alles rund um diesen Podcast liegt unter florian-herfurth.de/goldener-herbst.
[23:56]In der nächsten Folge wird es wieder ruhiger und persönlicher. Dann geht es um das Altersvorsorge-Depot und um die Frage, was davon für Sie taugt, wenn Sie schon in der zweiten Lebenshälfte sind.
[24:11]Und weil mich das in fast jedem Gespräch jemand fragt: Wir schauen auch auf das Depot für Kinder und Enkel. Wenn Ihnen diese Folge etwas gebracht hat, abonnieren Sie den „goldenen Herbst".
[24:24]Dann ist die nächste Folge einfach da. Und wenn Sie jemanden kennen, der gerade überlegt, ob er schnell noch etwas überschreiben soll: Leiten Sie ihm diese Folge weiter. Sie ersparen ihm vielleicht eine Entscheidung, die er nicht mehr zurücknehmen kann. Bleiben Sie selbstbestimmt. Und bis zur nächsten Folge — Ihr Florian Herfurth.
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Dieser Beitrag stellt keine individuelle Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Das Rechenbeispiel ist ein konstruiertes Musterbeispiel. Die Angaben beziehen sich auf den Stand vom 21.09.2026; es ist nichts beschlossen.
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